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Betreff: Frankfurter Staatsanwalt provoziert Justizskandal „Wut auf Unternehmer“



Mit einer Ermittlungswelle gegen Unternehmer tritt ein Frankfurter Staatsanwalt einen Justizskandal los, der seinesgleichen sucht. Denn die Vorwürfe, die der Staatsanwalt seit Jahren immer wieder erneut erhebt, sind allesamt haltlos und vernichten auf dem Verfahrensweg nur Steuergelder. Er geht dabei in immer gleicher Manier vor: Er erhebt strafrechtliche Vorwürfe wegen angeblich unlauterer Werbung mit „Mondpreisen“ gegen erfolgreiche Unternehmen, sammelt unter großem Aufwand angebliche Beweise, das Verfahren wird aber vom Gericht stets eingestellt, da Mondpreiswerbung mit Preisgegenüberstellungen nicht strafbar ist sondern nur gegen den Irreführungsparagrafen des UWG verstößt.



Ein durchgestrichener Preis kann nicht objektiv unwahr sein, da er mehrdeutig ist. (Preisempfehlung, früherer Preis, UVP, Konkurrenzpreis, Listenpreis usw.) § 16 UWG „Strafbare Werbung“ verlangt objektiv unwahre Angaben. Dies ist bei einem durchgestrichenen Preis nicht der Fall. Es darf nicht auf die Verkehrsauffassung abgestellt werden. (Vgl. Bornkamm zum UWG 2007)



Das Durchstreichen des höheren Preises und der Zusatz »statt« lassen zunächst nur die Feststellung zu, dass der durchgestrichene Preis aktuell nicht gefordert wird.
(BGH, Urteil v. 24. November 1988 – I ZR 200/87)



Was es für ein Unternehmen bedeutet, in ein Strafverfahren verwickelt zu werden, und das auch noch unbegründet, liegt auf der Hand: Kosten, Arbeit und Imageverlust durch Hausdurchsuchungen und öffentlich wirksame Festnahmen sind die Folgen.



Davon betroffen waren in den letzten Jahren Deutschlands größte Unternehmen wie IKEA (7430 Js 226540/07 WI), Otto-Versand, Quelle, Neckermann, Schlecker, Kaufhof, Segmüller, Mann-Mobilia, WMF, Bild-Zeitung (Axel-Springer-Verlag), Bader-Versand, Karstadt, P & C, Woolworth, Media-Markt, OBI, Rossmann aber auch zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen wie wir, für die ein Rechtsstreit das Aus bedeuten kann. Selbst vor erwiesen unrechtmäßigen Verhaftungen schreckt der Staatsanwalt nicht zurück. Seine Handlungsweise wird vom Landgericht Frankfurt mittlerweile mit Nazimethoden verglichen. (7430 Js 228982/04) Sprecherin Möller-Scheu, Oberstaatsanwältin, zu der Frankfurter Rundschau: „Dass die Festnahme von Iordanov rechtswidrig war und vom Landgericht sogar mit Nazimethoden gleichgesetzt wird, findet Sprecherin Doris Möller-Scheu "nicht außergewöhnlich". Unter Juristen gebe es schon einmal einen "Dissens".



Andere Frankfurter Staatsanwälte beteiligen sich nicht an Ermittlungshandlungen an der Grenze zur Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger:



Obwohl andere Abteilungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt gleichartige Verfahren sofort nach § 170 Abs. 2 StPO einstellen, da es (auch laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurts und der Generalstaatsanwaltschaft) keinen Anlass zu Ermittlungen gibt, geht Staatsanwalt Dr. Brandau weiterhin mit aller Härte gegen die Unternehmen vor. Diese müssen sich Durchsuchungen und Vernehmungen durch die Frankfurter Kripo gefallen lassen. Diese werden vom Staatsanwalt gedrängt, trotz Nichtstrafbarkeit als Ermittlungsbeamte tätig zu werden.



Als betroffenes Unternehmen wollen wir auf diesen Fall aufmerksam machen und stellen Ihrer Redaktion gerne weiteres Informationsmaterial, Akten, Beschlüsse und Urteile zur Verfügung.



Sunrise GmbH

Friesstraße 12

60388 Frankfurt am Main

presseverteilung@yahoo.co.uk