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"Protestnote" : Pro+Contra Diskussion GEZ -Gebühr


Neue Stimmen zu der Protestnote 'Abschaffung der GEZ'

Von Ralf Zielonka (CDU) (Originalbeitrag, vom 28.12.06, AdR mmb)


Die verfassungsrechtliche Basis der GEZ – also allein schon der Anspruch und die Geltendmachung von sogenannten „Gebühren für den öffentlichen Rundfunk“ – ist ohne jeden Zweifel nicht gegeben.

Die Verfassung, also das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland macht dies ohne Missverständnis deutlich:

Artikel 5 GG:
[Meinungsfreiheit]
(1) Jeder hat das recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nun, wie ist die Sachlage beim öffentlichen Rundfunk – der ja „allgemein zugänglich“ sendet? Er nimmt für sich in Anspruch, für etwas Geld zu bekommen – oder sogar ggf. per Gerichtsbeschluss einzutreiben – für etwas, was er allgemein und öffentlich feilbietet, gleich ob es jemand „haben“, d.h. hören oder sehen will oder nicht. Damit hat die institutionalisierte GEZ – als „Bürgerinkassounternehmen“ für den öffentlichen Rundfunk – nicht einmal ansatzweise eine verfassungsrechtliche Grundlage Geld für unverlangte Dienstleistungen zu fordern.

Es wäre selbstverständlich dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk – und damit der GEZ – freigestellt beispielsweise via Decoder die Fernseh- und Radiosendungen zu verbreiten. Dann wären es auch nicht mehr „allgemein zugängliche Quellen“ im Sinne der Verfassung nach Artikel § 5, Abs. (1) GG, sondern „Leistungen“, die der Einzelne, also der Fernsehzuschauer oder der Radiohörer ganz gezielt beziehen möchte wie eine übliche Ware, eine Dienstleistung oder Pay-TV. Dass für den gezielten und gewollten „Bezug“ einer Dienstleistung Geld gezahlt werden muss ist selbstredend.

Anderes mögliches Szenario: Die privaten Sender beispielsweise arbeiten sehr effizient, leistungs- und erfolgsorientiert – natürlich größtenteils auch durch Werbefinanzierung. Warum sollte der öffentliche Rundfunk nicht auch leistungsorientiert arbeiten? Jeder Angestellte in der freien Wirtschaft, jder Unternehmer muss das – der öffentliche Rundfunk – und damit die GEZ als „Inkassounternehmen“ für den öffentlichen Rundfunk scheint diese Tatsachen hartnäckig ignorieren zu wollen.

Der eigentliche Knackpunkt ist jedoch ein völlig anderer: Politisch nahezu durchgängig durch ALLE Parteien bis hinunter auf die Länderebenen ist der öffentliche Rundfunk – und damit zwangsläufig auch die GEZ – eine „heilige Kuh“. Und der Grund ist noch viel einsichtiger: Es geht um Milliarden Euro, die eventuell aus dem „Staatssäckel“ bezahlt werden müssten, den öffentlichen Rundfunk zu finanzieren – oder – ja nach Sichtweise – „am Leben zu erhalten“, falls sich der öffentliche Rundfunk nicht den Arbeitsweisen der Privatsender anschließt: Erfolgsorientiert arbeiten.

Dass es grundsätzlich einfacher ist via GEZ dem Bürger in die Tasche zu greifen – und ihn erst einmal vor dem Bundesverfassungsgericht einen Prozess führen zu lassen, ist jedem Politiker bewusst. Eine wirkliche Problemlösungskompetenz, die viele Politiker vor der jeweiligen Landes- oder Bundeswahl gerne von sich behaupten, ist in der Thematik „GEZ“ genau so wenig von der politischen Führung und auch nicht von der derzeitigen, jeweiligen politischen Opposition zu erwarten. Beide Seiten „beweisen“ Ihre Problemlösungskompetenz eher durch geistige und verbale Ergüsse in mehr oder weniger intensiven Verbalschlachten abendlicher Talkshows.

Selbst wenn sich „die Politik“ – die es in dieser homogenen Verbaldarstellung gar nicht gibt – dazu durchringen würden, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht durch die GEZ als Zwangsgeldeintreiber zu finanzieren, würden mit einer gewissen, hohen Wahrscheinlichkeit die Privatsender Klage einreichen – gegen die Länder oder gegen die Bundesrepublik Deutschland: Mit welchem Recht werden Sender – hier der öffentlich-rechtliche Rundfunk – aus Steuermitteln finanziert, insbesondere wo ein überwiegender Teil aus „U-Sendungen“ besteht – wie bei den privaten Sendern auch? Eine solche Frage der Privatsender wäre absolut angemessen.

Last not least wäre auch noch eine Frage zu stellen: Die GEZ treibt - selbst für juristische Laien erkennbar verfassungsrechtlich nicht haltbar - Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein, für Bewohner, die in Deutschland Ihren Wohnsitz haben. Und jemand, der „einen Meter“ jenseits der deutschen Grenze, also in einem unserer Nachbarstaaten wohnt oder der mit seinem PKW oder LKW durch Deutschland fährt, der bleibt „GEZ-unbehelligt“ ... ;-) - Gleichbehandlung vor dem Gesetz? Gleichbehandlung in der Europäischen Union (EU)?

Nun, bei dieser Frage wird es erst richtig kompliziert. Es wird also auf die Gerichte und die Rechtsanwälte der jeweils beteiligten Parteien einiges an Arbeit zukommen.


Quelle :» www.protestnote.com, vom 28. 12. 2006, von Ralf Zielonka





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