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PID wird streng geregelt zugelassen

Der begrenzten Präimplantationsdiagnostik (PID) wurde im Bundestag mehrheitlich zugestimmt.

Berlin, 7.7.2011. Fast ein Jahr haben sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestag mit der Frage nach der Präimplatantionsdiagnostik (PID) beschäftigt. Am Donnerstag konnte die ausführliche Debatte und die Abstimmung erfolgen und das ohne Fraktionszwang. Sprich, die Abgeordneten waren nicht vor den Lesungen innerhalb ihrer Parteilinie schon zu einer Abstimmung verpflichtet worden. Erkennen konnte der Zuschauer ohne Vorkenntnisse diese Fraktionsfreiheit im Plenarsaal an den erst dieses Jahr 2011 eingeführten elektronischen Informationstafeln: Es fehlten die Parteienkürzel hinter den Namen der Rednerinnen und Redner.

Es lagen drei Gesetzentwürfe vor. Der dritte beantragte das ausdrückliche Verbot der PID, deren Befürworterinnen und Befürworter unter anderem der CDU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder und die Vizebundestagspräsidentin Karin Göring-Eckard (Bündnis 90/Grüne) angehören. Der zweite Entwurf von der Gruppe René Röspel (SPD), dem auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) zustimmte, berücksichtigte rechtliche Ausnahmen für eine PID-Erlaubnis für Paare, die nachweislich Totgeburten in der Vergangenheit hatten. Der Entwurf, den die Gruppe um Ulrike Flach (FDP) und Peter Hintze (CDU), vorlegten, enthält unter streng geregelten Kriterien eine begrenzte Zulassung.

Für den Politiker Patrick Meinhardt (FDP-Partei) ging es nicht um das schönste und gesündeste Leben, welches vermeintlich über eine PID geschaffen werden könnte, „sondern um lebensfähiges Leben“. Meinhardt zitierte den Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Nikolaus Schneider, die „PID ist keine Selektion“. Schneider vertraue darauf, dass die Sachverständigen in den jeweiligen Gremien davon entfernt seien, „gewissenslose Wissenschaftler zu sein“, sagte Meinhardt und gab dem Präses Schneider recht.

Die Abgeordnete Carola Reimann von der SPD bezog sich in ihrer Rede auf ein Beispiel einer vererbbaren Stoffwechselkrankheit, die den betroffenen Eltern zwei Todesfälle im Kindesalter bescherten. Mit Hilfe der PID wäre zwar keine Garantie auf ein gesundes Kind, aber es verringere das Risiko, die Erfahrungen zu wiederholen, keinen lebensfähigen Nachwuchs zu gebären. Es kommt ein Zuruf von der Abgeordnetenbank der Unionsparteien CDU und CSU: „Wie wär`s mit Adoption?“ Reimann verwies auf das Prozedere eine PID in Deutschland durchführen zu lassen. „Eine Freiwilligkeit ist da nicht anzunehmen“, sagte Reimann. Die „Zulassung ist auch keine Garantie auf ein gesundes Kind, aber eine Chance für die betroffenen“ Paare. Die Zulassungen erfolgten nur „mit Einzelfallentscheidungen in engen Grenzen“. Reimann glaube an einen verantwortungsvollen Umgang und wolle, dass der Gesetzgeber dieses ermögliche.

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hatte eine Beschlussempfehlung zur Einrichtung der im Entwurf vorgesehenen Ethikzentren vorgelegt, an die sich betroffene Paare wenden müssen.

Der Gesetzentwurf der Hintze-Flach-Gruppe bedürfe in der Folge einer Zustimmung weitere Gesetze zu kippen, bis der Paradigmenwechsel, den die Befürworter eines Verbotes der PID befürchten, statt gefunden hat. Das Embryonenschutzgesetz enthalte die Erlaubnis fünf befruchtete Eizellen im Reagenzglas erzeug dürfen. Für begrenzte Untersuchungen müssen mindestens sechs solcher sogenannten Invitrozellen produziert werden. Kritiker warfen der Hintze-Gruppe vor, dies zu verschleiern.

Martina Bunge von der Partei Die Linken befürwortete den Gesetzentwurf der Hintze-Gruppe. Bunge sprach, wie rund ein Drittel der Redenrinnen und Redner zur PID-Debatte, von persönlichen Erfahrungen mit der Problematik behinderter Nachwuchs. So sei an sie die Frage herangetragen worden von einem nachweislich erbgeschädigten Paar, dass bereits zwei Totgeburten hinter sich habe: „Wann gibt es die Möglichkeit von Großbritannien (GB) auch in Deutschland“ die PID durchzuführen? Die Bundestagsabgeordnete Bunge von der Partie Die Linke sieht durch die zwingenden Einzelfallentscheidungen auch keine Entscheidungen nach einem Krankheitskatalog. Sie habe nicht in Erfahrung bringen können, dass „genetische Feststellungen zu Eigenschaften“ mit der PID untersucht werden könnten.

Der Bundestagsvizepräsident und SPD-Abgeordnete Wolfgang Thierse sagte in seiner als Predigt anmutenden Rede im Deutschen Bundestag (DBT), es handele sich um „einen fundamentalen Paradigmenwechsel“. Embryonen würden abhängig gemacht werden von bestimmbaren Dispositionen. Man könne eine medizinische Untersuchung vornehmen lassen, die Autor des Lebens sind und anschließend wieder zur „Beseitigung des Lebens“ sich entschließen. Mit einer gesetzlichen Zulassung zu einer PID könne also „Leben verworfen werden“.

Es ergebe sich in der Konsequenz der PID-Zulassung „eine Qualitätsprüfung menschlichen Lebens“. Der Mensch sei aber „Zweck in sich selbst“ zitierte Thierse den deutschen Gesellschaftsphilosophen Immanuel Kant (gestorben 1804).

Die CDU/CSU-Fraktionen konnten sich nicht gegen eine PID aussprechen. Eine knappe Entscheidung fiel beim CDU-Parteitag am 17. November 2010 mit 51 Prozent zwar gegen die PID aus, aber Ursula von der Leyen, die seit 2009 das Bundesministerium Arbeit und Soziales anführt, und Katarina Reiche, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium „sind ja auch nicht gerade Leichtgewichte“, sagte Peter Altmaier, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU im Bundestag. Die beiden haben sich von Anfang an für eine begrenzte Zulassung der PID ausgesprochen und stimmten dem Gesetzentwurf von Flach-Hintze zu. Auch wenn die Parteivorsitzende der CDU und Bundeskanzlerin Angela Merkel zu dem Verbot der PID in Deutschland stand.

Der Deutsche Bundestag entschied im ersten Abstimmungsverlauf mehrheitlich mit 326 von 596 abgegebenen und gültigen Stimmen mit Ja zum Hintze-Flach-Entwurf. 228 stimmten mit Ja für den Entwurf des Verbotes von Karin Göring-Eckard (Grüne) und 58 Abgeordnete sagten Ja zum zweiten Gesetzentwurf der Gruppe von Norbert Lammert und René Röspel.

Zu allen drei Gesetzentwürfen sagte in der ersten Abstimmung eine Person Nein, allen Gesetzvorschlägen enthalten haben sich drei Abgeordnete. (Stand: 7.7.2011, 13.30 Uhr, fs)

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Zu den Debatten im Bundestag vom 7. Juli 2011. Das Endergebnis der PID-Debatte:

http://www.» bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/35021821_kw27_angenommen_abgelehnt/index.html

Andere Medien zum Thema:
http://www.» pro-medienmagazin.de/kommentar.html?&news[action]=detail&news[id]=4200

http://www.» handelsblatt.com/politik/deutschland/bundestag-laesst-embryonen-gentests-zu/4367532.html

Zum Hintergrund der Gesetzentwürfe: http://www.» demokratie-spiegel.de/redaktionberlinbonn/sylla/pidzweitergesetzentwurf.html

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