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CDU/CSU-Fraktion: Die Würde des Menschen schützen

Vom Anfang des Lebens bis zu seinem Ende

Berlin, 27./28.6.2011. Das „C“ der Unionsparteien verpflichtet. Drei große Fragen wurden bei dem CDU/CSU-Kongress im Deutschen Bundestag unter dem Thema „Die Würde des Menschen schützen“ debattiert: Die Präimplatationsdiagnostik (PID), die Organspende und die Sterbehilfe.

Am Ende kam bei diesem „C“-Kongress der CDU/CSU-Bundestagsfraktion heraus: Nein. Nur Podiumsgast Professor Urs Leonhardt, Chefarzt im Diakoniekrankenhaus Friederikenstift Zentrum für Innere Medizin, sprach sich bei den Themen Organspende und Sterbehilfe in den Konsequenzen für verpflichtende Bekenntnisse aus, schriftlich festgehalten und noch bei Bewusstsein aller individuellen Kräfte des Menschen. Die praktische Erfahrung lehre, dass die an Organen interessierten Krankenhäuser ihr Personal zu den Angehörigen der Wachkomapatienten schicken, denen inmitten ihrer Probleme, Sorgen und Trauer den Aufruf zum Organspenden nahe bringen. Entsprechend der Umstände werden die Angehörigen mehrfach gefragt. Es werden nicht nur Nieren benötigt, wie vor zwanzig Jahren, sagte Urs Leonhardt. Alles müsse vor Ort, konkret am Patientenbett besprochen werden, da die Menschen eben nicht die Entscheidung fällen während der aktiven Lebenszeiten: Ja oder Nein zum eigenen Organspendeausweis. Diese Entscheidung würde überwiegend so lange hinaus gezögert, bis der Patient nicht mehr frei entscheiden könne.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Deutschen Bundestag, Volker Kauder, eröffnete den Kongress unter dem Motto: Die Würde des Menschen schützen. Auf der Internetseite zur Veranstaltung heißt es: „Politisches Handeln, das sich am christlichen Menschenbild orientiert, ist im besonderen Maße gefordert, wenn es um den Schutz menschlichen Lebens von seinem Anfang bis zum Ende geht. Maßgeblich für Entscheidungen ist dabei die Würde des Menschen, der von Gott nach seinem Abbild geschaffen wurde. Diese Würde ist unverfügbar. Sie gebietet den Schutz und die Achtung des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen - von der Verschmelzung der Ei- und Samenzelle bis zum letzten Atemzug.“

Die schwierigen Themen wurden geradezu holzschnittartig, wie es der ehemalige Vorsitzende der EKD Wolfgang Huber in seiner Rede zum Ausdruck brachte, in den knapp zwei Stunden abgehandelt.

Das Schlusswort sprach statt Johannes Singhammer (CSU) der Bundestagsabgeordnete Norbert Geis (CSU). Sterben sollte nicht künstlich hinausgeschoben werden, sagte der CSU-Abgeordnete. Wenn der Patient vorher aber eine Pateientenverfügung abgegebene habe und er komme danach in diesen Zustand der Willenlosigkeit hinein, dann solle nach seinem Willen gehandelt werden. Die Patientenverfügung enthalte allerdings auch Interpretationsspielräume.

„Wann beginnt der einzelne Mensch zu leben?“, fragte der CSU-Abgeordnete Geis. Biologisch sei das klar: Wenn Ei- und Samenzelle zusammenschmelzen. Bei Mehrlingsbildungen beginne das Leben ebenfalls mit Ei und Samenzelle, der Schutz des Individuums sei aber nicht teilbar. Wenn dieses in natürlicher weise sich zu einem Zwilling entwickelte, werde der Einzelne nicht geteilt, in X und X, sondern es komme ein X zu einem X dazu, so Norbert Geis.

Die PID bewirke das Gegenteil. Sie selektiere und verhindere, die schlechten befruchteten Eizellen implementieren lassen zu wollen. Die CDU/CSU-Bundestagsgruppe beurteilte die Gesetzgebung des Bundesgerichtshofs als ein Fehlurteil. Nach einem Vorfall in Deutschland, als ein Arzt eine Praeimplantationsdiagnostik (PID) vornahm und sich selbst anzeigte, stellte der Bundesgerichtshof am 6. Juni 2010 fest, die Durchfuehrung von PID ist nicht strafbar. Das Verfahren fällt nicht unter das Embryonenschutzgesetz. (fs)


Kommentar von Franziska Sylla

In dem ganzen CDU/CSU-Kongress wurde nicht ein Wort darüber gesagt, dass es die PID nur für bereits genetisch vorbelastete Paare gibt, die auf eine künstliche Befruchtung angewiesen sind oder bereits schwer behinderten Nachwuchs geboren haben oder Totgeburten befürchten. Die rund 200 Paare im Jahr, die Anträge für eine PID stellen haben überwiegend einen jahrlangen Leidensweg schon hinter sich. Gesunde Menschen dürfen keine Anträge stellen, ihre Zellen in der Petrischale zu untersuchen.

Gestattet ist aber der Schwangerschaftsabbruch, was Podiumsgast Julia Klöckner (CDU), die seit der Landtagswahl in Rheinland Pfalz, die dortige CDU-Opposition anführt. Klöckner gab ihr Bundestagsmandat sowie die Stelle als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf. Sie sagte am Montag im Fraktionssaal, die Geburten von Menschen mit dem Downsyndrom sei stark zurück gegangen aufgrund zugelassener Untersuchungen von Fruchtwasser und dem gestatteten, aber anzumeldenden Schwangerschaftsabbruch. Die Unionspolitiker befürchteten einen Dammbruch, sobald die PID zugelassen werden würde. Außerdem gebe es unzählige Erfahrungen von behinderten Menschen und ihren Angehörigen, das Leben sei bereichernd und sie fühlten sich diskriminiert, gebe es Instrumente und Krankheitskataloge, um Schwangerschaften zu verhindern, also Leben auszusondern.

Hier zu den Redebeiträgen http://» veranstaltungen.cducsu.de/veranstaltungen/die-wuerde-des-menschen-schuetzen
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Artikel zu den Gesetzentwürfen 1 und 2 zur PID. Der 3 Entwurf sieht ein völliges Verbot vor, zu dieser Gruppe zählt u.a. Volker Kauder.

http://» demokratie-spiegel.de/deutschland/informativ/pidgesetzentwurfhintzegruppe.html

http://» demokratie-spiegel.de/redaktionberlinbonn/sylla/pidzweitergesetzentwurf.html