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EU: Bewährungen grenzüberschreitend überwachen

Brüssel/Berlin. 7. Dezember 2007. Nach geltendem Recht besteht keinerlei Möglichkeit, Bewährungsmaßnahmen eines in Deutschland Verurteilten im Ausland zu überwachen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Die regelmäßig auf die Person des Täters abgestimmten Maßnahmen: Therapieauflage, Beiordnung des Bewährungshelfers oder das Kontaktverbot mit bestimmten Personen gehen im Ausland bislang ins Leere.

„Hat ein Gericht in Deutschland einem Drogenabhängigen eine Therapie auferlegt, können wir heute nicht sicherstellen, dass die Therapie fortgeführt wird, wenn der Verurteilte in seinen ausländischen Heimatstaat zurückkehrt. Hier setzt die grenzüberschreitende Bewährungsüberwachung an: Künftig soll der Täter in seinen Heimatstaat oder den Staat zurück kehren können, in dem er seinen Lebensmittelpunkt hat, ohne negative Folgen für seine Wiedereingliederung befürchten zu müssen“, sagte Zypries.

[Pressemitteilung » Justizministerium]

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