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Europawahl am 7. Juni 2009

Wählen gehen

Photo Quelle/Copyright: Gerd Altmann, via pixelio.de


Wahlorgane der Bundesrepublik Deutschland

Berlin, 10.12.4.2009. Der Bundeswahlleiter ist Wahlorgan für das gesamte Wahlgebiet in Deutschland. Er organisiert und führt die Europa- und Bundestagswahlen durch. Wahlorgane zur Durchführung von Wahlen sind in Deutschland keine Behörden oder öffentliche Stellen des Bundes, sondern weisungsungebundene Einrichtungen gesellschaftlicher Selbstorganisation. Die große Öffentlichkeit kennt den Wahlleiter überwiegend wegen seiner Verkündigung des vorläufigen und amtlichen Endergebnisses der Wahl, heißt es in einer Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes.

Der Bundeswahlleiter nimmt unter anderem die Funktion als Vorsitzender des Bundeswahlausschusses wahr und ist damit zuständig für die Entgegnnahme der Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen sowie für deren Listen aus allen Bundesländern. Im Europawahljahr 2009 mussten die Dokumente bis zum 31. März, dem 68. Tag vor der Wahl, beim Bundeswahlleiter eingereicht werden. (§11 Abs. 1 EuWG)

Der Bundeswahlleiter prüft die eingereichten Wahlvorschläge und hält eine öffentliche Sitzung des Bundeswahlausschusses ab, bei der über die Wahlzulassung entschieden wird. Der Termin für die erste Sitzung ist gesetzlich vorgeschrieben.


Bundeswahlausschuss am 10. April in Berlin

In diesem Europawahljahr fand die erste Sitzung des Bundeswahlausschusses am Karfreitag, dem 10. April 2009, 58 Tage vor der Wahl, statt. (§14 Europawahlgesetz, § 54 Abs. 1 Bundeswahlgesetz)

Der aktuelle Bundeswahlleiter und Leiter des Statistischen Bundesamtes, Roderich Egeler, trug die Ergebnisse der Vorprüfungen zügig vor. Insgesamt ließen Egeler und seine Kolleginnen und Kollegen sowie Beisitzer, die aktuellen EU-Parteienvertreter, im Sitzungsverlauf von anderthalb Stunden 30 Parteien und Wählergemeinschaften zu. Acht politische Vereinigungen erbrachten nicht die nötigen 4.000 gültigen Unterstützungsunterschriften, die mandatslose Parteien zu erbringen haben.

Nicht zugelassen wurden dadurch die Bürgerpartei Deutschland, die Pogo-Partei, die Bürgerpartei Block e.V., die Allianz der Mitte, die Deutsche Zukunft, der Bundeszentralrat der Schwarzen und die Grauen Panther. (www.destatis.de) Interessant war, dass die CDU etwas knapp mit einer fristgerechten Abgabe der Bewerberlisten der CDU/CSU war, hier treten eine Bundespartei mit einer Einländerpartei an, was von allen Beteiligten ein besonderes Maß an Organisation erfordert haben mag.

Die politische Bürgerinitiative der Freien Wähler brachte die Teilnehmer des Bundeswahlausschusses ins Grübeln. Zum einen beanstandete der EU-Abgeordnete und Beisitzer Markus Zorzi (CSU) die bei den Freien Wählern aufgekommenen doppelten Wahlaufstellungen einiger Bewerber, die Mitglieder in anderen Parteien seien, zum anderen die Verwechslungsgefahr mit der erfolgreichen Wählergemeinschaft Freie Wähler auf Länderebene. Zorzi gab anerkennend zu, die entstandene Verwirrung sei eine “geniale Idee”, die politische Organisation “wie einen internationalen Großkonzern” zu gestalten.

Der Bundeswahlausschuss bat die anwesenden Vertreter der Freien Wähler, die Verwirrung aufzulösen und so erfuhren diejenigen, die es noch nicht wussten: Die Doppelwahlen entfielen, da die betreffenden drei Bewerber bereits vor dem Zeitpunkt der Kandidatenaufstellung aus den anderen Parteien ausgetreten seien, und dass die Freien Wähler, die bei der EU-Wahl antretenden Bewerber der bereits 1965 ins Leben gerufenen Wählerinitiative angehören und nicht der Freien Wähler auf Landesebene. Für die rechtmäßige Teilnahme an der Europa-Wahl mussten die FW eine “sonstige Wählerinitiative” gründen: Wähler-Gruppe-Europawahl FW – FREIE WÄHLER e.V., die sich eben namentlich in der Endung “eV.” unterscheidet.

Der Bundeswahlleiter hatte insgesamt keine Mängel an der Organisation und den Bewerbungsverfahren festgestellt und 49 von knapp sechzig Bewerbern der Freien Wählerliste zur Europawahl 2009 zugelassen.

Die ebenfalls zugelassene Partei der Christlichen Mitte für ein Deutschland nach Gottes Geboten verursachte eine Schmunzelrunde, Roderich Egeler sprach den Parteinamen zweimal falsch aus: Die Partei der Christlichen Mitte für ein Deutschland ohne Gottes Gebote. Der Bundeswahlleiter entschuldigte sich sofort, versprach sich aber ein zweites Mal.

Aufgefallen waren zwei politische Inititativen, die juristische Querelen zu bewältigen haben. Innerhalb des Vorstandes, wie die Partei der Christlichen Mitte für ein Deutschland nach Gottes Geboten sowie die nicht zugelassene Partei Deutsches Zentrum, die von der so genannten Antifa am Sammeln der Unterstützerunterschriften gehindert wurde und damit die Wahlzulassung nicht erreichte. In beiden Fällen laufen Straffverfolgungen, wobei die keinen Einfluss auf die Entscheidungen zu einer Zulassung zur Wahl haben.

Gerecht abgewickelt wurden zwei britische Bewerber von deutschen Wahlalternativen: Die EU-Kommission des Vereinigten Königreichs Großbritannien versendete die nötigen Bescheinigungen erst im April an den Bundeswahlamtsleiter Egeler. Die unerlaubte Fristverlängerung genehmigte aber der Bundeswahlausschuss, da es sich hierbei nicht um eigenes Verschulden handelte. Beide Bewerber der politischen Bürgerbewegungen wurden zugelassen.

Zugelassen zum Europawahljahr 2009 ist auch die Wählergemeinschaft mit dem Namen FÜR VOLKSENTSCHEIDE. Mit dieser neuen Wählergemeinschaft treten Kandidaten an, die bereits Wahlerfahrungen als Partei Unabhängige sammeln konnten.

Zwei weitere politische Vereinigungen zum Thema Volksentscheide, Volksabstimmung wurden zur Europawahl zugelassen: Die Wählergemeinschaft “Für Volksentscheide, Gerechtigkeit braucht Bürgerrechte - Wir danken für ihr Vertrauen” sowie die Initiative “Ab jetzt… Bündnis für Deutschland, für Demokratie durch Volksabstimmung”, kurz - Volksabstimmung.

Wahlberechtigte in Deutschland nach Bundesländern

Im Jahr 2009 sind schätzungsweise 64,3 Millionen Menschen wahlberechtigt, darunter 62,2 Millionen Deutsche und 2,1 Millionen weitere in Deutschland lebende EU-Bürger, heißt es in einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes.

Die meisten der 64,3 Millionen Wahlberechtigten leben in Nordrhein-Westfalen (14 Millionen), Bayern (9,7 Millionen) und Baden-Württemberg (8,1). Die Bundesländer mit den kleinsten Zahl an Wahlberechtigten sind Bremen (0,5 Millionen) und das Saarland (0,8 Millionen). (Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden www.destatis.de)

Zum Serviceangebot für Deutsche im Ausland

Um an der Briefwahl fristgerecht teilzunehmen ist es nötig, dass die wahlberechtigte Person persönlich bis zum 17. Mai 2009 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt hat. Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht zulässig. Im Wahlrecht zur Europawahl ist der Ausschluss vom Wahlrecht für Deutsche, die über 25 Jahre außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats leben, entfallen. Die Antragsformulare stehen in Papierform bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland sowie beim Bundeswahlleiter und allen Kreis- und Stadtwahlleitern zur Verfügung. Anträge können für Familienmitglieder, Freunde oder Kollegen angefordert werden, ebenso können Firmen und Verbände die Formulare für ihre Mitarbeiter im Ausland erhalten.

(www.bundeswahlleiter.de Europawahl 2009 - Service für Auslandsdeutsche)

Wahlberechtigte EU-Bürger in Deutschland

Die 2,1 Millionen in Deutschland lebenden Bürger der anderen 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften (Unionsbürger) können an der Europawahl teilnehmen. Wenn sie sich in das Wählerverzeichnis der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes bis zum 17. Mai 2009 eintragen lassen. Wer bereits bei der Europawahl 2004 teilnahm erhält automatisch bis zum 17. Mai 2009 eine Wahlbenachrichtigung.

Unionsbürger die Kandidaten ihres Herkunftslandes wählen möchten, wenden Sich an die Auslandsvertretungen der Herkunftsländer. In diesem Fall muss der Wähler/die Wählerin sich bis zum 17. Mai 2009 aus dem deutschen Wählerverzeichnis austragen lassen. (www.destatis.de/kontakt)

Einige Zahlen zu Wahlen 2009

Die Tage vor der Europawahl sind nach dem Wahlrecht bedeutend und werden gezählt. Es gibt einen tagesgenauen Terminkalender, der die gesetzlich festgelegten Fristen und Termine für alle Beteiligten enthält. So müssen alle Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl, dem 17. Mai 2009, über ihre Eintragung ins Wahlregister benachrichtigt werden. Wahlscheine für Briefwahl können bis zum 2. Tag vor der Europawahl, dem 5. Juni 2009, beantragt werden.

1 Bundeswahlleiter organisiert die Europawahl Deutschland.
2 neue Mitgliedstaaten sind in die EU seit 2004 beigetreten: Bulgarien und Rumänien.
4 Prozent der EU-Wahlberechtigten sind unter 21 Jahre alt.
5 Prozent-Hürde: Politische Vereinigungen und Parteien müssen mindestens fünf Prozent der Stimmen erzielen, um ins EU-Parlament einzuziehen.
7 Kommunalwahlen finden mit der 7. Europawahl am 7. Juni 2009 zusammen: Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
51, 6 Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland sind Frauen.
Rund 80.000 Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr am 7. Juni geöffnet.
4,6 Millionen Erstwähler dürfen bei der Europawahl ihre Stimme abgeben.
378 Millionen Menschen aller EU-Staaten dürfen bei der EU-Wahl 2009 wählen
497 Millionen Einwohner haben alle Mitgliedstaaten der EU insgesamt.

(fs, lÄ 12.4.2009)

Erstveröffentlicht bei » www.readers-edition.de, Europawahl am 7. Juni 2009: Volksabstimmung wählbar, Sonntag, 12. April 2009

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