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Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Berlin: (hib/VOM) Der Wirtschaftsausschuss hat sich am Mittwochmittag für offene Dokumentenstandards und offene Dokumententauschformate bei informationstechnologischen Anwendungen eingesetzt. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und SPD (16/5602) nahm er in der von der Koalition selbst geänderten Fassung gegen das Votum der Linken und der Grünen bei Enthaltung der FDP an. Änderungsanträge aller drei Oppositionsfraktionen zum Antrag der Koalition fanden keine Mehrheit, wobei die Opposition geschlossen für diese drei Änderungsanträge stimmte. Der Bundestag will den Antrag am morgigen Donnerstag abschließend beraten. "Wer die Standards setzt, dominiert den Markt", schreiben Union und SPD in ihrem Antrag. Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Hand seien auf eine informationstechnologische Infrastruktur angewiesen, die funktioniert und stets verfügbar ist. Informationen und Wissen würden verstärkt in Form von digitalen Dokumenten und Daten ausgetauscht, verarbeitet und abgespeichert. Bei der Herstellung und Speicherung digitaler Dokumente werde derzeit noch weitgehend auf herstellerabhängige, nicht öffentlich dokumentierte Formate zurückgegriffen, obwohl auch hier Alternativen in Form von genormten Standards vorlägen oder entwickelt würden. Der HTML-Standard im Internet sei ein gelungenes Beispiel eines vollständig offenen Formats. Für Deutschland mit seiner überwiegend mittelständisch strukturierten Softwarebranche sei ein ungehinderter und diskriminierungsfreier Zugang zu offenen Standards unverzichtbar, heißt es weiter. Der Austausch von Dokumenten und Daten zwischen Behörden, Unternehmen und Bürgern müsse ohne große technische Hindernisse möglich sein. Standards sollen nach Meinung des Ausschusses dann als "offen" betrachtet werden, wenn sie den Austausch zwischen verschiedenen Plattformen und Anwendungen ermöglichen und ausreichend dokumentiert sind. Die Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen solle dabei den Vorgaben der internationalen Standardisierungsorganisationen entsprechen. An diesem Punkt hatten die Oppositionsfraktionen mit ihren Änderungsanträgen eingehakt. Die FDP hatte angeregt, dass die Standards den Vorgaben der EU entsprechen sollten, weil die internationalen Standardisierungsorganisationen von der Koalition sehr unzureichend definiert würden. Nach Meinung der FDP widerspricht die Definition offener Standards im Koalitionsantrag jener der EU-Kommission. Die Linke hatte die Formulierung angeregt, dass die Schnittstellen und der Quellcode offengelegt und die technischen Spezifikationen auch umsetzbar sein müssten, damit Standards als "offen" betrachtet werden können. Auch müsse ihre Nutzung zu fairen und dauerhaft gebührenfreien Konditionen lizenziert werden. Eine ähnliche Formulierung hatten die Grünen in ihrem Änderungsantrag vorgeschlagen. Die Bundesregierung wird in dem vom Ausschuss beschlossenen Antrag aufgefordert, das Bewusstsein von Verwaltung, Wirtschaft und Bürgern für die Bedeutung international akzeptierter offener Dokumentenstandards zu fördern, im eigenen Geschäftsbereich möglichst international akzeptierte, offene Dokumentenstandards einzusetzen und Bundesbehörden auf offene Dokumentenstandards zu verpflichten. Der Wirtschaft solle sie dabei helfen, solche offenen Standards zu entwickeln und zu nutzen.