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Grundsätze fuer Beitrittsverhandlungen mit Tuerkei

Grundsätze für die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien

Grundlage der Beitrittsverhandlungen ist ein Verhandlungsrahmen, den der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen zur Türkei am 03.10.2005 und zu Kroatien am 16.03.2005 beschlossen hat. Ein neuer Ansatz reflektiert die Erfahrungen hinsichtlich der sogenannten Osterweiterung, die zum 01.05.2004 in Kraft getreten ist. Diesen neuen Ansatz hatte sich der Europäische Rat im Dezember 2004 zu eigen gemacht und mit Blick auf die Türkei und Kroatien folgende Eckpunkte festgelegt:

Es erfolgt eine Einteilung der Verhandlungsmaterie in 35 Kapitel, für deren vorläufigen Abschluss sowie gegebenenfalls auch für deren Eröffnung Bedingungen (genannt "benchmarks") auf Vorschlag der Europäischen Kommission einstimmig durch den Rat festgelegt werden.

Es besteht die Möglichkeit langer Übergangszeiten, von Ausnahmeregelungen, spezifischer Vereinbarungen oder dauerhafter Schutzklauseln für die Bereiche Freizügigkeit, Strukturpolitik und Agrarpolitik.
Das gemeinsame Ziel der Verhandlungen ist der Beitritt.

Mehr Informationen: » auswaertiges-amt.de/DE/Europa/Erweiterung/TuerkeiKroatien_node.html

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