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- Dämpfer für Berlins Innensenator Körting -

Bundesverwaltungsgericht erklärt Rücknahme der Einbürgerung für seit Jahrzehnten in Berlin lebende Libanon-Flüchtlinge für unzulässig

Mit größtmöglicher Härte gehen die Berliner Ausländerbehörde und Innensenator Körting gegen seit Jahrzehnten in Berlin lebende kurdische Libanon-Flüchtlinge vor. Integrierten Familien werden Aufenthaltserlaubnisse verweigert, unbefristete Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnisse und selbst der deutsche Pass entzogen, weil sie – neben ihrer libanesischen Staatszugehörigkeit – oft ohne ihr Wissen auch in türkischen Geburtenregistern verzeichnet waren.

Die Betroffenen erhalten Duldungsbescheinigungen, ihnen wird die Arbeits- und Ausbildungserlaubnis entzogen, sie werden auf Sozialleistungen verwiesen und in die Türkei abgeschoben, ein Land, dessen Sprache sie vielfach nicht einmal kennen. Betroffen sind auch in Berlin geborene und/oder aufgewachsene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Im heute vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall lebt die betroffene Familie bereits seit 1985 in Berlin. Die Eltern sind im Libanon aufgewachsen, sechs Kinder zwischen 3 und 17 Jahren sind in Berlin geboren. Ziel des von der Berliner Innenverwaltung durch alle Gerichtsinstanzen getriebenen Verfahren war es, den Betroffenen die deutsche Staatsbürgerschaft und im Ergebnis auch das Aufenthaltsrecht zu entziehen.

Dem hat das Bundesverwaltungsgericht einen Riegel vorgeschoben.

Der Berliner Flüchtlingsrat fordert den Innensenator auf, die mehr als zweifelhafte Tätigkeit der „GE Ident“ zu beenden. Berlins Innensenator soll statt gnadenloser Verfolgung angeblicher ausländerrechtlicher Verfehlungen über Jahrzehnte hier lebender Flüchtlings- und Einwandererfamilien endlich einen Schlussstrich zu ziehen und den Betroffenen ein sicheres Aufenthaltsrecht ermöglichen.
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Rückfragen zum entschiedenen Fall an

Rechtsanwalt Rüdiger Jung, Tel 030-8891630

Hintergrundartikel  



Betrug beim Einbürgern: keine Rücknahme

BVerwG 5 C 4.07, 5.07, 14.07 und 15.07 – Urteile vom 14.02.2008

Rücknahme angeblich erschlichener Einbürgerungen nach 8 Jahren nicht mehr "zeitnah"

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Rücknahme durch Täuschung erwirkter Einbürgerungen unzulässig war. In zwei der Fälle sollen sich türkische Staatsangehörige als Staatenlose aus dem Libanon ausgegeben haben.

Das BVerwG hat die Revisionen des Landes Berlin gegen Entscheidungen des OVG Berlin zurückgewiesen. Zur Begründung hat es auf eine Entscheidung des BVerfG vom Mai 2006 abgestellt. Danach besteht eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Rücknahme durch Täuschung erschlichener Einbürgerungen in Anwendung des VwVfG, wenn die Einbürgerung "zeitnah" zurückgenommen wird. Nur dann sei für die Betroffenen die Rücknahme nach § 48 VwVfG als Folge ihres Verhaltens noch vorhersehbar. In den vorliegenden Fällen, in denen die Einbürgerungen erst nach achteinhalb bis über elf Jahren zurückgenommen worden sind, waren die Rücknahmen nicht mehr zeitnah.

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