Berlin, 23.3.2011. Aus dem Deutschen Bundestag. Für die Umsetzung des Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) sind vier Gesetzesinitiativen notwendig. Dies erklärte ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums am Mittwochabend im Haushaltsausschuss. (PM/DBT)