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Finanzmarkt stabilisierungs gesetz im Bundestag

Finanzminister ruft Hypo Real Estate zusammen


Vor dem Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz ist nach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz

Berlin, 8.3.2009. Terminfragen. Anfang Februar 2009 erinnerte sich der Sprecher des Bundesfinanzministeriums an den Termin zur Hauptversammlung der Hypo Real Estate September 2009. Die HRE war 2008 zum systemischen Finanzopfer erklärt worden und wurde damit ein wichtiges Glied innerhalb der Rettungsketten: Sie ist volkswirtschaftlich relevant. Doch wie die Rettung genau geregelt werden und welche Sicherheiten die Bundesregierung beim Einlösen der Garantien erhalten wird, war bis Februar noch nicht klar. Klar war, die Rettung soll die steuerzahlende Bevölkerung so wenig wie möglich belasten.

Enteignen oder Teilverstaatlichen
Das Verfassungsrecht sehe die Verstaatlichung als eine Ultima Ratio, als „ein äußerstes Mittel, das nur unter ganz bestimmten und engen Voraussetzungen in Betracht gezogen werden kann“, sagte der Regierungssprecher am 4. Februar in Berlin. „Unter anderem immer dann, wenn es für das Allgemeinwohl keine andere Möglichkeit gibt und wenn die Interessen des Staates nur auf diese Weise durchgesetzt und geschützt werden können“.

Die Regierung, die betroffenen Ministerienressorts und Ausschüsse sowie die Fraktionen waren stets politisch an den Überlegungen und Beratungen beteiligt, abschließende Überlegungen zu Art, Umfang oder Fristen einer staatlichen Beteiligung konnte die Bundesregierung noch nicht präsentieren.

Die Federführung liegt beim Bundesfinanzministerium. Innerhalb der nächsten Wochen komme dies zu einem Gesetzentwurf, hieß es am 4. Februar.

Der Finanzministeriumsprecher sagte zur Terminfrage: „ Die nächste Hauptversammlung findet im September statt“. Der Jahresabschluss 2008 der HRE müsste allerdings bis zum 31. März vorgelegt werden. „Ausweislich der Unterlagen der Hypo Real Estate ist eine Versammlung weder geplant noch bestätigt sie dort jemand“.

Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz im Bundestag
Am Freitag, dem 6. März 2009, beriet der Deutsche Bundestag in erster Lesung über eine Ergänzung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG). Die Bundesregierung will mit dem Gesetz systemrelevante Banken neu strukturieren, deren Existenz auf dem Spiel steht. Es gehe darum, die gesamte Volkswirtschaft vor größerem Schaden zu bewahren, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung. In der ersten Stufe eines Drei-Stufen-Plans erleichtert das Ergänzungsgesetz die gesellschaftsrechtlichen Zugriffe auf Finanzierungsinstitute.

Die zweite Stufe beschreibt die Bundesregierung als einen "Kapitalschnitt mit anschließender Kapitalerhöhung", für den die erforderlichen Mehrheiten in einer Hauptversammlung gesetzlich gesenkt werden. Das Gesetz berücksichtige außerdem zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen Aktionäre, die Kapitalmaßnahmen verzögern oder vereiteln können.

Das Bundeskabinett verabschiedete am 18. Februar den Gesetzentwurf, der in der dritten Stufe auch das so genannte Rettungsübernahmegesetz enthalten soll. Es regelt laut Bundesregierung „als allerletztes Mittel ("Ultima Ratio") im Einzelfall die Enteignung und zeitweise Verstaatlichung eines vor dem Scheitern stehenden, systemrelevanten Finanzinstituts“. Zu den Fristen heißt es bei der Bundesregierung, ein Enteignungsverfahren einzuleiten, ende zum 30. Juni 2009.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sagte im Bundestag am 6. März 2009: "Wir beschreiten keinen deutschen Sonderweg". Die USA und Großbritannien haben von der Möglichkeit der Verstaatlichung bereits Gebrauch gemacht. In der Mitteilung heißt es weiter: Der Gesetzentwurf soll am 3. April möglichst abschließend im Bundesrat beraten werden.

HRE mit über 100 Milliarden gesichert
Anfang April will Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) die Hauptversammlung der HRE einberufen. Die Bundesregierung sicherte der Bank eine Bürgschaft in Höhe von 102 Milliarden Euro zu und will dafür auch garantieren. Die Regierung beurteilte, insbesondere der Pfandbriefmarkt mache die HRE zu einer wichtigen, systemrelevanten Bank. Außerdem finanziert sie zahlreiche öffentliche Investitionen und refinanziert das Kapital unter anderem mit Anleihen von Versicherungen.

In der Bundespressemitteilung heißt es weiter: "Müsste die HRE tatsächlich aufgeben, wäre das mit gravierenden Folgen für die gesamte Volkswirtschaft verbunden. Deshalb wird derzeit pragmatisch geprüft, wie das Institut stabil und die Belastung der Steuerzahler möglichst gering gehalten werden kann".

Um beide Ziele zu erreichen, müsse der Bund die Kontrollmehrheit über die HRE bekommen. (mmb/fs, lä 9309)

Abbildung: Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, Mai 07 - (Foto: archiv/ms-unger.de)

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