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Wozu das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz?

Berlin, 8.12.2010. Neben den Änderungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige soll mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz auch der Wirtschaftsstandort Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschützt werden. Dazu sind Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) vorgesehen. So werden Marktmanipulation, Insiderhandel und Produktpiraterie Vortaten des Geldwäschestraftatbestandes (§ 261 StGB). Dies entspricht dem internationalen Standard, der von der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) vorgegeben ist. Mit der Aufnahme bestimmter Delikte in den Vortatenkatalog des Geldwäschetatbestand Einkünfte oder Gegenstände aus entsprechenden Aktivitäten in den Anwendungsbereich der Geldwäsche einbezogen (www.bundesfinanzministerium.de).

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Hugo Boss offen für Zukäufe

DJ Hugo Boss offen für Zukäufe FRANKFURT (Dow Jones)-- Der Modekonzern Hugo Boss plant nach der Umsetzung einer neuen Strategie und der Rückkehr zu Umsatzwachstum Zukäufe. "Wenn wir als Firma in e...

Align Aktie: Umsatz und EPS über Erwartungen

Starke Quartalsleistung und erhöhte Prognosen Align Technology hat im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2024 ein überraschend starkes Ergebnis geliefert. Der Umsatz stieg um 5,8% im Vergleich zum ...

www.finanznachrichten.de/


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Berlin, 1.10.2010. Pressemitteilung. Gesetzgeber schafft Lohnsteuerkarten auf Papier ab. Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass in diesem Jahr keine neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011 versandt werden, da der Gesetzgeber entschieden hat, das Lohnsteuerabzugverfahren auf ein elektronisches Verfahren umzustellen. Ab 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt werden. (bundesfinanzministerium.de/)


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