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Wirtschaftlichkeit, Finanzen, Sparen

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Wozu das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz?

Berlin, 8.12.2010. Neben den Änderungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige soll mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz auch der Wirtschaftsstandort Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschützt werden. Dazu sind Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) vorgesehen. So werden Marktmanipulation, Insiderhandel und Produktpiraterie Vortaten des Geldwäschestraftatbestandes (§ 261 StGB). Dies entspricht dem internationalen Standard, der von der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) vorgegeben ist. Mit der Aufnahme bestimmter Delikte in den Vortatenkatalog des Geldwäschetatbestand Einkünfte oder Gegenstände aus entsprechenden Aktivitäten in den Anwendungsbereich der Geldwäsche einbezogen (www.bundesfinanzministerium.de).

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Beamtenbund wirft Bundesländern falsche Sparpolitik vor

Der Vorsitzende des Beamtenbundes (dbb), Klaus Dauderstädt, hat vor einer neuen "Klassengesellschaft" bei der Bezahlung in Deutschland gewarnt. "Jedes Bundesland macht bei der Besoldung seiner Bea...

Steueroasen: Cameron will eigenes Haus in Ordnung bringen

Im Kampf gegen grenzüberschreitende Steuerflucht hat Großbritanniens Premierminister David Cameron die britischen Überseegebiete und Kronbesitzungen aufgefordert, das "eigene Haus in Ordnung zu br...

www.finanznachrichten.de/


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Berlin, 1.10.2010. Pressemitteilung. Gesetzgeber schafft Lohnsteuerkarten auf Papier ab. Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass in diesem Jahr keine neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011 versandt werden, da der Gesetzgeber entschieden hat, das Lohnsteuerabzugverfahren auf ein elektronisches Verfahren umzustellen. Ab 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt werden. (bundesfinanzministerium.de/)


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