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859. Plenarsitzung des Bundesrates

Newsletter des Bundesrates, Nr. 05 / 2009, Veröffentlicht am: 9. Juni 2009

Vorschau zur 859. Plenarsitzung des Bundesrates
Zu Beginn der Sitzung befasst sich der Bundesrat mit den "Rückläufern" aus dem Vermittlungsausschuss. Bund und Länder hatten sich vorletzte Woche auf verbesserte Verbraucherinformationen zur Bekämpfung von Lebensmittelskandalen geeinigt. Der Bundestag hat diesen Kompromiss bereits akzeptiert. Der Bundesrat entscheidet nun, ob er dem geänderten Gesetz zustimmt. Unverändert blieb dagegen ein Gesetz zu Verfahrensvorschriften bei anwaltlichen Verwaltungsstreitigkeiten. Dieses hatte der Vermittlungsausschuss bestätigt - dagegen kann der Bundesrat nun Einspruch einlegen.

Ob sich die Länder in der kommenden Plenarsitzung zusätzlich auch noch mit dem Gesetz zur Förderung von Biokraftstoffen beschäftigen werden, hängt vom Ausgang der Beratungen des Vermittlungsausschusses am morgigen Mittwochabend ab.

Grundgesetzänderung zur Föderalismusreform II
Im Anschluss an die Abstimmung über die Vermittlungsergebnisse entscheidet der Bundesrat über Zustimmung bzw. Billigung zu 27 weiteren Gesetzesbeschlüssen aus dem Deutschen Bundestag. Schwerpunkt der Diskussion dürfte dabei die Grundgesetzänderung zur Einführung der so genannten Schuldenbremse für Bund und Länder bilden, die auf Vorschlägen aus der Föderalismuskommission II beruht. Der Bundestag hatte die Grundgesetzänderung und das Begleitgesetz Ende Mai verabschiedet, der Bundesrat behandelt die Vorlagen fristverkürzt. Die Fachausschüsse empfehlen Zustimmung zu beiden Gesetzen.
Anrufung des Vermittlungsausschusses?

Noch offen ist das Schicksal zweier Gesetze, die der Innenausschuss in den Vermittlungsausschuss überweisen lassen will: beim Vorhaben zur Qualitätssicherung des Digitalfunks für Sicherheitsbehörden sollen Übergangsvorschriften erweitert werden, um Wettbewerbsnachteile für Hersteller von Funkgeräten zu vermeiden. Am Gesetz zur Erweiterung der Befugnisse von THW-Helfern kritisiert der Innenausschuss Kompetenzüberschreitungen des Bundes und erhebt verfassungsrechtliche Bedenken.
Zustimmende Ausschussvoten zu vielen Gesetzesbeschlüssen

Positiv dagegen haben sich die Ausschüsse zu 23 weiteren Gesetzen geäußert, so dass mit einer Zustimmung bzw. Billigung gerechnet werden kann: Es handelt sich um Vorlagen unter anderem zur ärztlichen Beratungspflicht bei Spätabtreibungen, zu zusätzlichen Sonderzahlungen an Contergangeschädigte, zur Aufstockung der Mittel für die Umweltprämie auf insgesamt 5 Milliarden Euro, zum Datenschutz beim so genannten Scoringverfahren, zur besseren Anlegerentschädigung und Einlagensicherung, zur Umsetzung der europäischen Aktionärsrechterichtlinie, zum Kinderschutz durch ein erweitertes Führungszeugnis, zur Änderung des nachehelichen Zugewinnausgleichs, zur Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, zur Gründung einer Internationalen Organisation für erneuerbare Energien sowie zur internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit.

Entschließungsanträge aus den Ländern
Im Zusammenhang mit der Abstimmung zur Föderalismusreform II entscheidet der Bundesrat auch über eine von Baden-Württemberg und Bremen vorgelegte Entschließung zur Herabstufung von Bundesfernstraßen. Ebenfalls aus Bremen kommt ein Entschließungsantrag, der sich für eine Verbesserung der Rechtsstellung von Praktikanten einsetzt. Hierzu gibt es uneinheitliche Ausschussvoten.

Noch nicht abgeschlossen sind die Ausschussberatungen zu einem Entschließungsantrag Hessens über den rechtlichen Schutz von biotechnologischen Erfindungen. Hessen hat jedoch um Aufsetzung auf die Tagesordnung gebeten.

Brandenburg stellt einen Entschließungsantrag zur Unterstützung der Landwirtschaft vor und bittet darum, gleich im Anschluss über die Frage zu entscheiden, ob die Entschließung gefasst werden soll.

» Mehr lesen auch zu Stellungnahmen von Regierungsentwürfe auf » bundesrat.de.

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