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Petitionen gegen Rechtsvertuschung


Von J. Wende, Bayern



Der Deutsche Bundestag möge beschließen...

..sinngemäß folgendes: Ein Unternehmen, das gewerbsmäßig Optionsgeschäfte abschließt, anschafft, veräußert, vermittelt oder nachweist, hat vor Vertragsabschluss schriftlich darüber zu informieren, dass Optionsgeschäfte Ausbeutungsgeschäfte sind, bei denen auch Experten langfristig Verluste von über 20% p.a. erwirtschaften. Optionsgeschäfte, die ohne diese Aufklärung abgeschlossen wurden, sind nichtig und rückgängig zu machen. Damit verbundene Steuern und Gerichtskosten sind zurückzuerstatten.


Begründung

Der Petent wurde von einem Börsenverlag persönlich angeschrieben und ihm mit angeblichem Expertenwissen u.a. vorgemacht, dass Optionsgeschäfte eine einfache Sache wären und dass die Firma ein Computersystem hätte, dass sich noch kein einziges Mal getäuscht hätte und mit dem langfristig eine Rendite von 1133 % bzw. bei Re-Investition der Gewinne ein Gewinn von 192000 % erzielt worden wäre. Mit psychischen Tricks erfolgte eine Werbung zur Teilnahme an Op
ionsgeschäften, die zu Verlusten führten.

Durch Medien wird man i.d.R. im Glauben gehalten, dass Charttechniken bzw. Optionsscheine brauchbar sind. Man muss erst intensiv nach der Wahrheit forschen. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung lässt nicht erkennen, dass es sich um Ausbeutungsgeschäfte handelt.

Der Zeitschrift „Finanztest“ ist mehrfach zu entnehmen, dass auch mit Computersystemen Kurse nicht vorhersehbar sind und dass der betreffende Börsenverlag schon mehrmals wegen irreführender Werbung verurteilt wurde.


Nach dem „Handbuch Investmentfonds“ der Stiftung Warentest von 1997 erzielten Optionsscheinfonds im Durchschnitt in 4 Jahren -25% p.a.. Nach „Euro am Sonntag“ vom 20.06.99 sind unter "OS-Fonds: Als Langfristanlage ein Flop" folgende 5-Jahres-Ergebnisse von reinen OS-Fonds angegeben: -76,7%, -65,6%, -80% und -87,6%. Nach der Finanzenonline-Ranglistendatenbank vom 26.01.01 erzielten reine Optionsscheinfonds in 5 Jahren -90,13% und -80,61%. Nach der Berliner Zeitung vom 24.02.00 entwickelte sich ein Optionsschein-Boom, obwohl sogar Experten mit Optionsscheinen keine Gewinne erzielen können. Nach "Ihr Geld 2000" von Jürgen Gaulke floriert ausgerechnet in Deutschland der größte Optionsschein-Markt der Welt, wobei die führenden Geldhäuser für Optionsanleger aus dem Ausland stammen.

Da sogar Experten langfristig mit Optionsscheinen lediglich hohe Verluste erwirtschaften konnten, dürfte klar sein, dass es sich bei Optionsgeschäften um verdeckte Ausbeutungsverträge handelt. Da dazu auch regelmäßig irreführende oder verschleiernde Angaben gemacht werden, lässt sich das Boomen des extrem verlustreichen Optionsschein-Marktes erklären.



Eine Vielzahl von Rechtsmitteln mit umfangreichen Hinweisen auf Gesetze und höchstrichterliche Rechtsprechungen waren für den Petenten erfolglos und verursachten nur Kosten. Die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2387/02, 2 BvR 901/04 und 1 BvR 2010/04 wurden ohne Begründung nicht angenommen. Derzeit befindet sich der Vorgang beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die in den Verfassungsbeschwerden und die unter Pet 2-14-08-763-023358 gemachten Sachvorträge verwiesen. Unterlagen können jedoch nachgereicht werden.

Ausbeutung ist ein Nachteil des kapitalistischen Systems. Es gilt deshalb, derartigen Praktiken auch im Sinne der Menschenrechte entgegenzuwirken. Art. 151 Bayer. Verfassung beinhaltet konkret, dass Ausbeutungsverträge rechtswidrig und nichtig sind. Dies dürfte auch im Sinne der Art. 1 und 2 GG sein.




Diese Petition ist noch in der Anmeldephase und daher nicht auf dem Portal einzusehen, mitzuzeichnen oder zu diskutieren. Sie können Ihre Kommentare an den » Demokratie Spiegel oder Ihren Beitrag an den Petenten J. Wende per E-Mail senden » fam.wende@freenet.de. (Anm. die Redaktion, 29. Oktober 2006)


Bildquelle: http://www.geldanlage.de/geldanlage-grafik/50-sixt-os.jpg

----------> » Dossier von J. Wende zu den Online Petition 

----------> Zu den » Petitionsvorschlägen