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ALG II beruecksichtigt keine Hausaufgabenhilfe

Sozialhilfe24.de zu Hartz IV beim Bundesverfassungsgericht.

Andere Stimme. http://www.sozialhilfe24.de/

(...) Das Arbeitslosengeld II wurde mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf eine neue Grundlage gesetzt. Für die Ermittlung des Bedarfs im Rahmen der Sozialhilfe wurde auf den Warenkorb des Statistischen Bundesamts zurückgegriffen, für Hartz IV jedoch auf einer empirischen Erfassung des Konsumverhaltens des unteren Fünftels der Bevölkerung, die selbst nicht auf Sozialhilfe angewiesenen ist. Dies wird EVS, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe genannt. Das Arbeits- und Sozialministerium hat diese EVS jedoch nicht übernommen, sondern Abzüge an einzelnen Positionen vorgenommen. So wurden etwa nur 89 Prozent für Bekleidung und 64 Prozent für Gesundheitspflege angesetzt. Die Begründung lautet, dass das unterer Einkommens-Fünftel auch Luxus-Ausgaben mache, die aber nicht berücksichtigt werden könnten.

Besonders um diese Abzüge geht es. Auch darum, dass bei neuen Daten keine Anpassung erfolgte. Es sei in der Vergangenheit immer der politisch gewünschte Regelsatz das Ergebnis gewesen.
Auf den Richtertisch kam die Frage, warum Ausgaben für Nachhilfe oder Hausaufgabenbetreuung überhaupt nicht berücksichtigt worden sind. Und generell kam die Frage auf, warum man überhaupt habe kürzen dürfen, wenn der Gesetzgeber davon ausgegangen sei, dass die Arbeitslosengeld-II-Empfänger einen möglichen Mehrbedarf an der einen Stelle mit Einsparungen an anderer Stelle in Eigenverantwortung ausgleichen müssten?

Die Methode, mit der der Gesetzgeber von den Regelsätzen für Erwachsene die Regelsätze für die Kinder von ALG-II-Empfängern abgeleitet hat, wurde hinterfragt. Der kindgerechte Bedarf ist bisher nicht real ermittelt, sondern nur abgeschätzt worden. Ebenso, warum es das 100 Euro Schulstarterpaket für den Schulbedarf für Kinder erst seit 1. Juli 2009 gäbe. (...)

Den ganzen Artikel lesen bei: http://» www.sozialhilfe24.de/news/863/ hartz-iv-auf-dem-tisch-des-bundesverfassungsgerichts/

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