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Reaktorsicherheit: Deutsche AKW sind robust

Reaktorsicherheitskommission: Deutsche AKW robust

Schwachstelle Flugzeug
Reaktorsicherheitskommission: Deutsche AKW sind robust, haben jedoch Mängel

Berlin, 17.5.2011. Nach sechs Wochen „intensiver Arbeit“ hat der Vorsitzende der Reaktorsicherheitskommission (RSK), Rudolf Wieland, den vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebenen Bericht vorgestellt. Hierfür sprach der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Norbert Röttgen (CDU) der Kommission seinen Dank aus und betonte, dass hier nun eine Grundlage für die gesellschaftliche und politische Bewertung der Lage vorliege.

Der Bericht bearbeite eine „völlig neue Fragestellung“, so Röttgen. Auch Wieland bestätigte, man hätte sich in den vergangenen sechs Wochen mit Fragen und Szenarien auseinandergesetzt, die vorherige Untersuchungen nicht berücksichtigt hätten. So sei es in erster Linie um die Anforderungen an die deutschen Atomkraftwerke (AKW) gegangen, die zum Einen nötig sind, um eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, zum Anderen um die Frage, in wie weit diese Anforderungen eingehalten werden.

Ausgangslage des Berichts ist eine detaillierte Analyse der Problematik des Atomkraftwerkes Fukushima-I. So hatte, laut RSK, das AKW dem Erdbeben des 11. März 2011 noch stand gehalten. Der darauf folgende Tsunami wäre die eigentliche Quelle des Ausfalls des Kraftwerks. Grund hierfür war unter anderem, dass die Notstromversorgung nicht vor Überflutungen gesichert war. Wieland zufolge hätten solche Risiken vorhergesehen werden können.

Was bedeutet dies nun im Vergleich zu deutschen Atomkraftwerken? Zunächst ist ein vergleichbares Szenario in Deutschland nicht denkbar, also ein Erdbeben mit einer darauf folgenden Überschwemmung. Dennoch war es ein zentraler Inhalt der Untersuchung der RSK, die Sicherheit deutscher AKW in Hinsicht auf solch „naturbedingte Einwirkungen“ zu testen. Als Ergebnis sieht die RSK die deutschen Meiler, im Gegensatz zu Fukushima-I, als grundsätzlich „robust“ an.

Wichtig war der RSK die Aufstellung von Bewertungskategorien und möglichst genauen Robustheitskriterien, um die Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke einordnen zu können. So bestehen für die zwei naturbedingten Risiken Erdbeben und extremes Hochwasser jeweils unterschiedliche Level, die Auskunft über die Sicherheit der einzelnen Kernkraftwerke geben. Der Bericht zeigt, dass kein AKW in Deutschland bei beiden Faktoren gleich sicher ist. Insgesamt gibt es einen hohen Hochwasserschutz bei deutschen Kraftwerken, mit Ausnahme des Meilers Unterweser. Hier ist keines der Kriterien der drei Hochwasser-Level erreicht worden, das AKW wäre beim Fall eines extremen Hochwassers und eines damit verbundenen Deichbruches nicht geschützt.

Ein weiterer Themenschwerpunkt des Berichts ist die Sicherheit deutscher AKW vor Flugzeugabstürzen, bedingt durch einen Unfall oder Terrorismus. Auch hier sind die einzelnen Kraftwerke in Kategorien eingeteilt worden. Dabei geht es in den einzelnen Leveln um den Schutz des AKW vor Flugzeugen verschiedener Größe. Level 1 bezeichnet kleine Militärflugzeuge wie den „Starfighter“, Level 2 kleinere bis mittlere Verkehrsflugzeuge und Level 3 schließlich große Verkehrsflugzeuge. Dieser Punkt stellt die klare Schwachstelle der deutschen AKW dar. Kein Kernkraftwerk befindet sich auf dem Sicherheitslevel 3, das kompletten Schutz vor einem Luftangriff oder einem Unfall, ausgelöst durch ein großes Verkehrsflugzeug, gibt. Die meisten Meiler sind vor kleineren Flugzeugen geschützt. Sollte es jedoch zu einem Vorfall mit einer Bauart über dem Level 2 kommen, würden die Kernkraftwerke Biblis A und B, Brunsbüttel sowie Philippsburg I diesem nicht Stand halten.

Die Bedeutung des Kommissionsberichts für das noch laufende Moratorium für die sieben ältesten Atommeiler wollte Minister Röttgen noch nicht klar benennen. Das Risikobild sei nun klarer geworden, besonders im Hinblick auf das Flugzeugrisiko. Nun sei es an den Bundesländern, über rechtliche Konsequenzen und das weitere Verfahren nach Ablauf des Moratoriums zu entscheiden, so Röttgen. Er betonte dabei jedoch, auch im Hinblick auf mögliche Klagen seitens der Kraftwerksbetreiber, nochmals die Notwendigkeit des Moratoriums und der Energiewende. „Es wird einen Übergang geben“, sagte der Minister. Dieser dürfe jedoch nicht „Hals über Kopf“ geschehen.

Röttgen betonte, man habe mit diesem Bericht eine „internationale Vorreiterrolle“ in Bezug auf die Untersuchung zur Sicherheit von Kernkraftwerken eingenommen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen nun auch in die europäische Diskussion um Atomenergie eingebracht werden.

Kritiker werfen der RSK vor, sich zu stark auf Betreiberinformationen zu stützen und zu wenig eigene Analysen durchgeführt zu haben. Dieser Kritik hielt Wieland entgegen, in sechs Wochen könne man nicht alle Fragen beantworten. Auch dies halten Kritiker für einen Makel des Berichtes. Eine seriöse Analyse brauche Zeit. So hätte auch für eine Untersuchung vor Ort, also in den Kraftwerken selbst die Zeit gefehlt.

Es gilt nun das Ende des Atom-Moratoriums abzuwarten. Sowohl die Ethik-Kommission unter Ex-Umweltminister Klaus Töpfer (CDU) als auch die RSK haben nun ihre Berichte vorgestellt. Nun kann die von Norbert Röttgen erwähnte gesellschaftliche und politische Bewertung geschehen. (cw)

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