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Novelierung: Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

„Wie eine Auktion“

Wissenschaftlicher Beirat für marktkonformes und technologieneutrales EEG

Berlin, 1.6.2011. Zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie bereits am 2. Mai in einem Brief an den damaligen Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) Stellung genommen. Nun wurden die darin enthaltenen Empfehlungen vorgestellt.

Der Beirat empfiehlt, das EEG „zu einem marktkonformen und effizienten Steuerungsinstrument“ zu formen. Das bisherige Konzept könnte zu Über- oder Unterversorgung mit Energie führen, sowie zu hohen Kosten für Verbraucher und Industrie. Das starkte Wachstum der erneuerbaren Energien soll dem Beirat zufolge technologieneutral geschehen. Man dürfe nicht bestimmte Speicher- und Erzeugungstechnologien bevorzugen, da es momentan noch viele Methoden gibt, die sich noch „im Umbruch“ befinden. Man sollte sich eher darauf konzentrieren, „wo es etwas zu holen gibt“, sagte der stellvertretende Beiratsvorsitzende Achim Wambach.

Eine „überförderte“ Energiegewinnungsform sei die Photovoltaik, also die Solarkraft. Diese erhält aktuell etwa die Hälfte der Fördermittel, erzeugt jedoch lediglich 20 Prozent des Stroms, was drei Prozent des Stromverbrauchs entspricht. Wambach warnte davor, neben umweltpolitischen Zielen Industriepolitik betreiben zu wollen. Die bisherige Förderung der erneuerbaren Energien durch die Einspeisevergütung bedingten geringen Baupreise für Kraftwerke zu einem regelrechten „Boom“ geführt, den der Beirat durchaus kritisch betrachtet. Dies sei „wie eine Auktion“, kommentierte Wambach. Eine Alternative wäre die Steuerung über Subventionspreise. So könnten beispielsweise Neuerrichtungen von Offshore-Windparks durch Ausschreibungen geschehen. Das Unternehmen, das bereit ist den Park zu den geringsten Subventionspreisen zu bauen, würde in diesem Fall den Auftrag bekommen.

Wichtig ist der Kommission, dass die erneuerbaren Energien in den Strommarkt fest integriert werden. Somit könne man eine bessere Kontrolle der Versorgung herbeiführen und eventuellen Überproduktionen vorbeugen. Leicht herunterfahrbare Methoden wie die Energiegewinnung durch Biomasse oder Wasserkraft zieht der Beirat hier als Beispiele heran. Mit diesen Mitteln könnten auch so genannte „negative Strompreise“ verhindert werden, so dass die Industrie nicht zu sehr belastet wird. Auch dies ist Wambach ein besonderes Anliegen.

Jedoch muss man das EEG auch international orientieren. So warnt der Beirat vor internationalen Rückkopplungen. Würde Deutschland die eigene Kohlekraft reduzieren, dabei aber Fossilstrom zu eventuell günstigeren Preisen aus dem Ausland importieren, so wäre dies weder im Interesse des internationalen Klimaschutzes, noch zugunsten des deutschen Arbeitsmarkts. Auch appelliert der Beirat an dieser Stelle, dass der Strompreis international wettbewerbsfähig bleiben muss.

Diese Empfehlungen sollen nun in den Gesprächen zwischen Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium zum kommenden Gesetzesentwurf berücksichtigt werden. Das EEG ist Teil des Gesetzespaketes, das am 6. Juni den Bundestag erreichen soll.

ur Homepage http://www.eeg-aktuell.de/zeitstrahl/

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