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BDZV legt Beschwerden gegen Tagesschau und ARD ein

Beschwerden von BDVZ gegen Google und Tagesschau

Berlin, 4.7.2011. Kurz vor der Eröffnung der nächsten Tarifrunde nahm der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) Stellung zu den aktuellen Entwicklungen in der Branche.

Selbst wenn die Reichweite der Printmedien begrenzt ist, so nutzen immer mehr Leser die Online-Angebote im Bereich der regionalen Tageszeitungen. Dies entspricht 19,6 Millionen Usern. Insgesamt 70 Prozent der Deutschen über 14 Jahre lesen täglich eine Zeitung. Somit würden in der Summe von Print- und Online-Angeboten mehr Menschen als zuvor angesprochen.

Zu den Problemen der Branche gehört weiterhin der Rückgang von Anzeigen. Hier wurden 2010 Verluste von -1,2 Prozent verbucht. Das Problem hängt, aus Sicht des BDZV, mit einer Wettbewerbsverzerrung zusammen. Die Suchmaschine Google, die durch eine Masse an integrierten Unterangeboten zu einem Internet-Imperium angewachsen ist, sei für Zeitungen ein großes Problem. Die Strategie des Unternehmens sei hier „Google First“, so Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer der BDZV. Wenn man im Internet etwas suche, so würden standardmäßig zuerst Angebote von Google selbst angezeigt.

Für Werbekunden sei es somit attraktiver direkt bei Google zu werben anstatt bei Dritten, also den Zeitungen.

Stellvertretend für die gesamte Branche haben hier nun acht Verlage Beschwerde beim Bundeskartellamt und bei den zuständigen Behörden in Brüssel eingelegt. Man plädiere für „Fair Search“ und Transparenz. „Wir wehren uns dagegen, dass Google diese Position ausnutzt“, so Wolff. Dabei habe man auch versucht, mit Google selbst in Kontakt zu treten. Einen verantwortlichen Ansprechpartner zu finden hätte sich jedoch als äußerst schwierig herausgestellt.

Eine weitere Wettbewerbsverzerrung sieht der BDZV im Online-Angebot der Öffentlich-Rechtlichen Nachrichtenprogramme. Internetseiten und App-Angebote wie etwa Tagesschau.de bieten neben Audio- und Video-Formaten auch Textinformationen an. Aus Sicht des BDZV, der in Bezug auf die Online-Präsens der ARD-Nachrichtensendung schon seit zehn Jahren mit den Intendanten der Rundfunkanstalten diskutiert, ist dieses Text-Angebot eine Verzerrung des Wettbewerbs. Nach Verabschiedung des zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags im Jahr 2009 sei eine „Presseähnlichkeit“ der Angebote nicht zulässig. „Presseähnlich“ erläuterte Wolff anhand eines Smartphone-Beispiels. Wenn man die Tagesschau Homepage aufrufe, passiere folgendes: „Als erstes sieht man Text.“

Dies sei ein Problem für die Zeitungen. Der Tagesschau-App ist, im Gegensatz zu den meisten Presseangeboten, gratis zu bekommen, da er durch staatliche Gelder finanziert wird.

Auch diesen Status Quo lasse man nun national und europäisch prüfen. In beiden Fällen beruft sich der BDZV auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Darin heißt es „Wenn jemand gegen Marktverhaltensregeln verstößt, ist das wettbewerbswidrig“, so Wolff. Aus Sicht der BDZV tut dies sowohl Tagesschau.de, als auch Google. Man wollte jedoch festhalten, dass nicht gegen technische Aspekte geklagt wird, sondern gegen die Inhalte, die Textteile, die über die Internetpräsens und den App transportiert würden.

Die Vertreter der Zeitungsverleger zeigten sich optimistisch, dass die Beschwerde Erfolg hat. Es deuteten sich auch Angebote der Intendanten zu Gesprächen an. Auch neben diesen Wettbewerbsproblemen gibt es neue Herausforderungen für die Branche. Im Bereich der wachsenden mobilen Internetnutzung, wie etwa durch Smartphones, müsse man neue Geschäftsmodelle entwickeln, sagte Hans-Joachim-Fuhrmann, Leiter des Geschäftsbereichs Kommunikation und Multimedia des BDZV. (CW)

Zur Hompage des BVDZ: www.bdzv.de/

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