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BNetzA zu Deutschlands "kalte Energiereserven"

Klimafondsförderung ab 2013 für Kohlekraftwerke

Berlin, 13.7.2011. Nachdem die „Berliner Zeitung“ über eine mögliche Förderung von Kohlekraftwerken aus dem Klimafonds für Erneuerbare Energien berichtete, wurden diese Informationen von den Sprechern der zuständigen Bundesministerien bestätigt. Eine Anfrage von Bündnis 90/ Die Grünen hatte Spekulationen über Subventionen ausgelöst.

Dies sei einer der Eckpunkte des neuen Kraftwerkeförderungsprogramms, sagte der Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), Holger Schlienkamp. Dazu würden auch Investitionszuschüsse für CCS-Kohlekraftwerke gehören, also Kraftwerke, die fähig sind CO2 vor dem Ausstoß abzutrennen und zu speichern. Danach werden nicht nur Erneuerbare Energien und Gaskraft gefördert, sondern auch Stromgewinnung aus Kohle.

Dabei hat die Förderung ab 2013 einen jährlichen Anteil des Klimafonds von fünf Prozent, was einen ungefähren Betrag von mehr als 160 Millionen Euro pro Jahr bedeuten könnte. Der Förderung ist jedoch ein zeitliches Limit bis 2016 gesetzt worden. Als Begründung für diesen Plan nannte Schlienkamp die Versorgungssicherheit. Ein Entgegenkommen in Bezug auf Lobbyinteressen oder der Ministerpräsidenten von energieintensiven Bundesländern wies Christiane Schwarte, Sprecherin des Bundesumweltministeriums (BMU), jedoch zurück.

Die Förderung durch Klimafonds-Gelder betrifft jedoch nicht die Großkonzerne. Lediglich Stromanbieter die unter fünf Prozent des deutschen Energiebedarfs anbieten, können die Förderung erhalten. Zur Zeit sind Kraftwerke für eine Versorgung von zehn Gigawatt im Bau. Weitere zehn Gigawatt müssen noch gebaut werden, dies müsse dabei effizient geschehen, so Schwarte.

BNetzA: Fossile Kaltreserve ausreichend?

Ob die Versorgungssicherheit in Bezug auf die so genannte „Kalte Reserve“ allein durch fossile Kraftstoffe gedeckt werden kann, war nach Medienberichten aus Kreisen der Bundesnetzagentur (BNetzA) angezweifelt worden. Hier zeigte sich das Umweltministerium jedoch zurückhaltend. Man müsse erst das Gutachten der Bundesnetzagentur abwarten und könne erst dann beurteilen ob ein Atomkraftwerk hinzugezogen werden müsse, so Schwarte. Es würden dabei die selben Sicherheitsstandards gelten, die während und nach dem Atom-Moratorium festgelegt wurden. Ob in dieser Hinsicht jedoch bereits Nachrüstungsbedarf bestehe, wollte das BMU nicht bestätigen. (CW)

Mehr zum Bericht der BNetzA vom Mai 2011: www.bundesnetzagentur.de/ Presse//FortschreibungMoratorium
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Anderes Medium zum Thema:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/politik/351077/351078.php

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