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Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln hatten die Klage mit der Begründung abgewiesen, spickmich.de falle in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließen die Richter aber die Revision zu, da man eine BGH-Entscheidung für nötig halte. Das Urteil soll noch heute fallen. Es könnte grundsätzliche Bedeutung auch für andere Bewertungsportale im Internet haben. Datenschützer sehen den Fall als klassisches Beispiel für einen Vorgang, "für dessen Einschränkung oder Verhinderung das Datenschutzrecht gerade geschaffen worden ist". Das Persönlichkeitsrecht betroffener Lehrer wiege in diesem Fall schwerer als die nur mit Abstrichen anzuerkennende Meinungsfreiheit.
Zum ganzen Artikel http://www.tagesschau.de/inland/spickmich102.html
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