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So ein Ärger mit Vodafone

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einigen Monaten kaufte ich ein Handy mit einem Softwarefehler in einem Vodafoneshop in Hannover. Nachdem Vodafone zweimalig vergebens versucht hatte nachzubessern um den Fehler zu beheben, wollte ich von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen und verwies auf den Paragraphen 440 BGB. Meiner Forderung wurde jedoch eine Absage erteilt. Man erzählte mir, dass Vodafone erst nach dreimaligem Nachbessern dem Rücktritt vom Kaufvertrag zustimmen würden. Vielleicht könnte ein öffentlichem Interesse darin bestehen, dass sich Vodafone Deutschland nach meinen Recherchen nicht an das BGB hält.

Ich würde mich freuen wenn Sie dem Thema etwas abgewinnen könnten und stehe Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung. Selbstverständlich kann ich meine Ausführungen bei Bedarf weiter konkretisieren.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Legrand

philipp.legrand@freenet.de

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