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Meldung. Soziales. 5.11.2007. Die Agentur für Arbeit sei in den vergangenen Monaten dazu übergegangen, auch bei Folgeanträgen die Vorlage von Kontoauszügen, in der Regel der letzten zwei Monate, zu verlangen. Die Auffassung von Datenschutzbeauftragten, die Vorlage von Kontoauszügen sei nur bei erstmaligem Bezug von ALG II angemessen oder bei Bestehen eines Betrugsverdachtes, würde dabei ignoriert. (fs) [Ganzer Artikel auf www.gegen-hartz.de]
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