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Hartz IV

PM, CDU, 7. September 2006

Eingliederungsmittel für Langzeitarbeitslose freigegeben

Zur teilweisen Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre der Eingliederungsmittel für Langzeitarbeitslose im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

Die Große Koalition hat erneut unter Beweis gestellt, dass sie über den notwendigen strikten Konsolidierungskurs des Bundeshaushalts ihren arbeitsmarktpolitischen Zielen gerecht wird.

Mit der Freigabe von Eingliederungsmittel für Langzeitarbeitslose in Höhe 230 Millionen Euro wird zugleich eine wichtige Forderung der Kommunen erfüllt. Dieses Geld wird vor Ort dringend benötigt, um beispielsweise junge Menschen zu fördern, die keinen Arbeitsplatz finden.

Die Union hält außerdem an dem Ziel fest, die Kommunen im Rahmen von Hartz IV in Höhe von 2,5 Mrd. Euro zu entlasten. Schließlich sollen die Kommunen mit diesen Mitteln unter anderem in die Lage versetzt werden, den im Tagesbetreuungsausbaugesetz geregelten Ausbau der Kinderbetreuung zu finanzieren. Ob die im eingebrachten Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel dazu ausreichen wird sich zeigen.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

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