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Besteuerung ausländischer Künstler endlich unkompliziert regeln
Deutscher Kulturrat fordert die Einführung des niederländischen Modells der Besteuerung ausländischer Künstler auch in Deutschland

Berlin, den 26.12.2007. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert, das bestehende System der Besteuerung ausländischer Künstler, die in Deutschland auftreten, zu reformieren.

Im Jahr 2001 wurde die Besteuerung von Künstlern, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und in Deutschland auftreten, nur halbherzig reformiert. Es war das vordringliche Ziel dieser Reform, den so genannten kleinen Kulturaustausch zu fördern. Konkret sollten Künstler, die kleinere Gagen erhalten, entlastet werden. Ausländische Künstler, die in Deutschland auftreten und bis zu 250,-- Euro pro Veranstaltungstag Vergütung erhalten, müssen seither keine Einkommenssteuer zahlen. Künstler mit einer Vergütung zwischen 250,-- bis 500,-- Euro pro Veranstaltungstag 10% Steuern, zwischen 500,-- bis 1.000 Euro 15% Steuern und über 1.000 Euro 20% Steuern auf die gesamten Einnahmen.

Nach wie vor bestehen aber Probleme bei der Besteuerung ausländischer Künstlerinnen und Künstler. Dabei handelt es sich vor allem um das Problem, ob Betriebs- und Werbekosten der Künstler an der Quelle berücksichtigt werden können. Der deutsche Gesetzgeber hat zwar auf dem Erlassweg eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen, diese sind aber für den Steuerpflichtigen schwer durchschaubar und ohne Hilfe von Beratern nicht anwendbar. Auch für die Steuerbehörden führt dies zu einem unverhältnismäßigen Aufwand.

Der Deutsche Kulturrat fordert daher:

* in Anlehnung an das niederländische Modell der Besteuerung ausländischer Künstler, sollen Künstler aus Staaten, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, künftig die Einkommenssteuer in ihrem Wohnsitzland zahlen. Die Besteuerung im Wohnsitzland kann durch ein Kontrollmeldeverfahren sichergestellt werden. Ein weiterer Vorteil dieses Verfahrens wäre eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung.

* Künstler aus Staaten, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht – dieses trifft nur auf wenige Fälle zu –, sollen die Kosten für ihren Auftritt in Deutschland vollständig abziehen können. Damit können langwierige Erstattungsverfahren und zusätzliche Bürokratie vermieden werden.


Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Ziel der Reform der Besteuerung ausländischer Künstler in Deutschland muss ein verständliches und praktikables System sein, dass die Mobilität der Künstler unterstützt und nicht behindert. Es geht nicht um Steuerersparnis, sondern um eine geeignete Form der Besteuerung ausländischer Künstler und nicht zuletzt um die Erleichterung des Kulturaustauschs. Die Niederlande haben ein einfaches, gerechtes und praktikables System eingeführt, wir sollten von ihnen lernen."


Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zur beschränkten Steuerpflicht ausländischer Künstlerinnen und Künstler finden sie hier.



Impressum:
Deutscher Kulturrat e.V.
Chausseestrasse 103
10115 Berlin

Web: http://www.kulturrat.de
Email: post@kulturrat.de

Tel: 030/24728014
Fax: 030/24721245

Verantwortlich:
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates