Todesstrafe in der EU
Interview mit Professor Karl-Albrecht Schachtschneider zur Wiedereinführung der Todesstrafe in der EU
Diktaturen zeichnen sich aus durch Willkürherrschaft, Unmenschlichkeit und Grausamkeit, worunter die Befürwortung und Praktizierung der Todesstrafe fällt. Der EU-Reformvertrag sieht ab dem 1.1.2009 in Artikel 13 der Grundrechtscharta für den Kriegsfall und den Fall unmittelbarer Kriegsgefahr die Todesstrafe vor und erlaubt das Töten von Menschen bei Aufruhr und Aufstand - ohne Gesetz und ohne richterlichen Beschluss! Kann es angesichts dieser menschenverachtenden Machenschaften noch Zweifel geben, dass die EU eine lupenreine Diktatur ist, die sich über alle Moral und Ethik gewissenlos hinwegsetzt?
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Achim Wolf
Zäher Wille 20a
D-68305 Mannheim
Deutschland
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