Tipp für Demokraten: "Baby, gib mir die Angel!"

Bürgerrechte in Deutschland


Wenn Menschen hungern, gib keine Fische, sondern lehre sie zu fischen.


Direkte Demokratie in der Demokratie

Problemsituation:
Sie stellen einzeln oder in einer Bürgergruppe zum wiederholten Mal fest, dass die Stadt in der Sie leben gefälschte Statistiken veröffentlicht und in der Konsequenz die Gefahr besteht, ihre politischen Entscheidungen danach auszurichten, was Sie als Bürger nicht verantworten wollen. Auch in wichtigen, politischen Kreisen der Duisburger Stadtregierung, habe sich Stadtdirektor Peter Greulich (Bündnis 90 / Die Grünen) dazu veranlaßt gesehen, seinen Bürgern, Kollegen und Mitarbeitern überarbeitete Statistiken als Informationsgrundlage zur Verfügung zu stellen, die nicht korrekt wieder geben, was sie ursprünglich gemessen haben. Das müssen Sie als Bürger nicht so hinnehmen, wenn Sie das nicht wollen.

Bürgerrechte:
Sie haben in Deutschland Bürgerrechte gegenüber Behörden und Politikern, die Sie nutzen können für Ihre Anliegen. In unserem Beispiel geht es um die Wahrnehmung von Bürgerrechten gegenüber der Stadtverwaltung und dem Bezirksrat von Duisburg.

Checkliste:

1. Sich informieren:

Behördenakten einsehen, gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW

2. Fragen stellen:
In der Bezirksvertretung gemäß Geschäftsordnung des Rates der Stadt Duisburg

3. Anregungen oder Beschwerden:
Schriftlich an den Rat der Stadt gemäß Gemeindeordnung NRW
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Beispiel: Die gefälschte Statistik.


1. Sich informieren: Behördenakten einsehen

Aufgrund des im November 2001 in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetzes in deutschland kann jeder Bürger fast alle Akten / Verwaltungsvorgänge und Informationen bei Behörden einsehen oder hiervon Kopien verlangen. Nur bei personenbezogenen Daten, bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und wenn die interne Diskussion bei der Behörde noch nicht abgeschlossen ist, besteht kein Einsichtsrecht.

Das Gesetz soll „dazu dienen, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Verwaltung zu fördern unddie Kontrolle staatlichen Handelns zu steigern.“ (Begründung des Gesetzes).

Der Antrag kann schriftlich, mündlich, oder in elektronischer Form gestellt werden. Die Information soll innerhalb eines Monates zugänglich gemacht werden. Bei umfangreichemVerwaltungsaufwand können Kosten berechnet werden, und bei Einsichtsverweigerung kann die Landesbeauftragte für den Datenschutz eingeschaltet werden. Näheres in der Wikipedia Enzyklopädie: Informationsfreiheitsgesetz


2. Fragen stellen: In der Bezirksvertretung

§ 22 Ziffer e - der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Duisburg lautet: „In die Tagesordnungen der Sitzungen der Bezirksvertretungensollen Fragestunden für Einwohnerinnen beziehungsweise Einwohner aufgenommenwerden. Fragen sind in der Regel eine Woche vor der Sitzung schriftlichder Bezirksvorsteherin beziehungsweise dem Bezirksvorsteher zuzuleiten oder zur Niederschrift im Bezirksamt zu erklären und müssen sich auf Angelegenheiten des Stadtbezirks beziehen.

In der Sitzung sind der Fragestellerin oder dem Fragesteller zwei Ergänzungsfragen erlaubt, die im direkten Sachzusammenhang mit der Eingangsfrage stehen müssen. Ist eine Beantwortung in der Sitzung nicht möglich, kann die Fragestellerin oder der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden.“

3. Schriftliche Anregungen oder Beschwerden:
An den Rat der Stadt Duisburg


§ 24 Absatz 1 - der Gemeindeordnung NRW lautet: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.(…) Der Antragsteller ist über dieStellungnahme zu den Anregungen oder Beschwerden zu unterrichten.(…)“

Ein Schreiben mit Anregungen / Beschwerden ist als „Eingabe gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW“ zu kennzeichnen und an den „Rat der Stadt Duisburg zu Händen des Oberbürgermeisters, 47049 Duisburg“ oder auch als E-Mail an„a.sauerland@stadt-duisburg.de“ zu senden.
Die Stadtverwaltung bearbeitet die Eingabe und schlägt dem zuständigen Ratsausschuss einAntwortschreiben als Beschlussvorlage vor, über die die Ausschussmitglieder entscheiden.

(um/mmb, 27. Januar 2007)


Wie der Fisch dem Angler bleibt. Nahrung erhalten oder weiter verschicken: Fische filetieren und portionsweise einfrieren. Vor der Abfahrt in spezielle Isoporkisten packen und mit Klebeband umkleben. Auf die Kisten noch isolierende Kleidungsstücke legen. So halten sie gefroren noch ca. 50 - 55 Stunden. Es ist zu beachten, dass die Gefrierbeutel außen trocken sind, bevor sie in die Gefriertruhe kommen, sonst gefriert alles zusammen und man bekommt sie nicht mehr aus der Gefriertruhe heraus. (Bild: urlaub-norwegen.com)


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