Humanisten diskutieren verdeckte Überwachung


Diskussion : Telekommunikationsüberwachung

PM. Humanistische Union e.V., Berlin, 30. November 2006


Hintergrundgespräch zum Bundes -
Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung



In dieser Woche hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur
Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter
Ermittlungsmaßnahmen vorgelegt, mit dem auch die europäische Richtlinie
über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung in Deutschland umgesetzt
werden soll. Um Ihnen eine erste rechtspolitische Einschätzung des
vorliegenden Gesetzentwurfs zu geben, lädt die Humanistische Union
interessierte MedienvertreterInnen für

Dienstag, den 5. Dezember 2006 ab 11 Uhr

zu einem Hintergrundgespräch ein. Das Gespräch findet im Haus der
Demokratie und Menschenrechte (Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin)
statt. Mit Prof. Dr. Rosemarie Will und Dr. Miroslav Angelov stehen Ihnen
zwei Experten für alle Fragen zum Thema Vorratsdatenspeicherung Rede und
Antwort.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen künftig alle Verbindungsdaten
aller BenutzerInnen, die beim Gebrauch von Telefonen, Handys sowie
Internet- und E-Mail-Diensten anfallen, für sechs Monate bei den
Anbietern gespeichert werden. Nach der Begründung des BMJ soll die
pauschale Erfassung aller elektronischen Kommunikationsvorgänge die
"Verfügbarkeit der ... Daten für die Zwecke der Strafverfolgung"
sicherstellen. Eine vorsorgliche Überwachung für künftige
Strafverfolgungsmaßnahmen ist bisher in Deutschland an das Vorhandensein
einer konkreten Gefahrenlage oder einer negativen Kriminalprognose der
betroffenen Personen gebunden. Mit der Vorratsdatenspeicherung würde
praktisch allen BenutzerInnen elektronischer Kommunikationsmittel
unterstellt, sie könnten in der Zukunft zum Objekt staatlicher
Strafverfolgung werden. Dieser pauschale Verdacht schränkt nicht nur das
Recht auf vertrauliche Kommunikation ein, sondern stellt auch zentrale
Prinzipien des Datenschutzes, die Sparsamkeit und Zweckgebundenheit von
staatlich angeordneter Datenspeicherung, auf den Kopf. Sollte das Gesetz
vom Bundestag in der vorliegenden Form verabschiedet werden, wird die
Humanistische Union dagegen mit einer Verfassungsbeschwerde vorgehen.

Mit dem Hintergrundgespräch möchten wir Ihnen u.a. Informationen zu
folgenden Fragen anbieten:

- Die europapolitische und europarechtliche Bewertung des
Gesetzentwurfes: Inwiefern werden Vorgaben der EU-Richtlinie umgesetzt
bzw. wo geht der Gesetzentwurf darüber hinaus? Welchen politischen und
rechtlichen Stellenwert hat die europäische Richtlinie?

- Die Vorratsdatenspeicherung im Detail: Wie sehen die Regelungen zu
Umfang, Dauer und Zugriffsmöglichkeiten auf die gespeicherten
Verbindungsdaten aus?

- Der Einstieg in neue Überwachungsdimensionen: Welche Gefahren drohen
Bürgerinnen und Bürger durch einen Mißbrauch der auf Vorrat gespeicherten
Daten durch staatliche und private Stellen? Welche Auswirkungen auch
finanzieller Art hat die Vorratsdatenspeicherung auf die Nutzung
elektronischer Medien?

- Die verfassungsrechtliche Bewertung: Warum eine pauschale
Vorratsdatenspeicherung einen unzulässigen Eingriff in das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis darstellt und
deshalb nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Wir würden uns freuen, Sie bei diesem Gespräch begrüßen zu dürfen.
Interessentinnen und Interessenten bitten wir um eine kurze Anmeldung
unter Telefon (030) 204 502 56 oder per E-Mail an info@humanistische-
union.de. Ein kleiner Imbiß wird angeboten.


Den Gesetzentwurf des BMJ sowie weiterführende Informationen zur
Vorratsdatenspeicherung finden Sie auf unserer Homepage unter:
http://www.humanistische-union.de/vorratsdaten/

-- Humanistische Union e.V. - Bundesgeschäftsstelle - Greifswalder Straße 4 10405 Berlin Tel: 030 - 204 502 56 Fax: 030 - 204 502 57



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