PM. Humanistische Union e.V., Berlin, 30. November 2006
Hintergrundgespräch zum Bundes - Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung
In dieser Woche hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen vorgelegt, mit dem auch die europäische Richtlinie über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung in Deutschland umgesetzt werden soll. Um Ihnen eine erste rechtspolitische Einschätzung des vorliegenden Gesetzentwurfs zu geben, lädt die Humanistische Union interessierte MedienvertreterInnen für
Dienstag, den 5. Dezember 2006 ab 11 Uhr
zu einem Hintergrundgespräch ein. Das Gespräch findet im Haus der Demokratie und Menschenrechte (Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin) statt. Mit Prof. Dr. Rosemarie Will und Dr. Miroslav Angelov stehen Ihnen zwei Experten für alle Fragen zum Thema Vorratsdatenspeicherung Rede und Antwort.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen künftig alle Verbindungsdaten aller BenutzerInnen, die beim Gebrauch von Telefonen, Handys sowie Internet- und E-Mail-Diensten anfallen, für sechs Monate bei den Anbietern gespeichert werden. Nach der Begründung des BMJ soll die pauschale Erfassung aller elektronischen Kommunikationsvorgänge die "Verfügbarkeit der ... Daten für die Zwecke der Strafverfolgung" sicherstellen. Eine vorsorgliche Überwachung für künftige Strafverfolgungsmaßnahmen ist bisher in Deutschland an das Vorhandensein einer konkreten Gefahrenlage oder einer negativen Kriminalprognose der betroffenen Personen gebunden. Mit der Vorratsdatenspeicherung würde praktisch allen BenutzerInnen elektronischer Kommunikationsmittel unterstellt, sie könnten in der Zukunft zum Objekt staatlicher Strafverfolgung werden. Dieser pauschale Verdacht schränkt nicht nur das Recht auf vertrauliche Kommunikation ein, sondern stellt auch zentrale Prinzipien des Datenschutzes, die Sparsamkeit und Zweckgebundenheit von staatlich angeordneter Datenspeicherung, auf den Kopf. Sollte das Gesetz vom Bundestag in der vorliegenden Form verabschiedet werden, wird die Humanistische Union dagegen mit einer Verfassungsbeschwerde vorgehen.
Mit dem Hintergrundgespräch möchten wir Ihnen u.a. Informationen zu folgenden Fragen anbieten:
- Die europapolitische und europarechtliche Bewertung des Gesetzentwurfes: Inwiefern werden Vorgaben der EU-Richtlinie umgesetzt bzw. wo geht der Gesetzentwurf darüber hinaus? Welchen politischen und rechtlichen Stellenwert hat die europäische Richtlinie?
- Die Vorratsdatenspeicherung im Detail: Wie sehen die Regelungen zu Umfang, Dauer und Zugriffsmöglichkeiten auf die gespeicherten Verbindungsdaten aus?
- Der Einstieg in neue Überwachungsdimensionen: Welche Gefahren drohen Bürgerinnen und Bürger durch einen Mißbrauch der auf Vorrat gespeicherten Daten durch staatliche und private Stellen? Welche Auswirkungen auch finanzieller Art hat die Vorratsdatenspeicherung auf die Nutzung elektronischer Medien?
- Die verfassungsrechtliche Bewertung: Warum eine pauschale Vorratsdatenspeicherung einen unzulässigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis darstellt und deshalb nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Wir würden uns freuen, Sie bei diesem Gespräch begrüßen zu dürfen. Interessentinnen und Interessenten bitten wir um eine kurze Anmeldung unter Telefon (030) 204 502 56 oder per E-Mail an info@humanistische- union.de. Ein kleiner Imbiß wird angeboten.
Den Gesetzentwurf des BMJ sowie weiterführende Informationen zur Vorratsdatenspeicherung finden Sie auf unserer Homepage unter: http://www.humanistische-union.de/vorratsdaten/
-- Humanistische Union e.V. - Bundesgeschäftsstelle - Greifswalder Straße 4 10405 Berlin Tel: 030 - 204 502 56 Fax: 030 - 204 502 57
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