Integrationsland Deutschland 2010

Hauptsache Deutschland ist Integrationsland

Ole Schroeder PStS (CDU) im Bundestag (Bild: Screenshort phoenix.de)


Berlin, 28.10.2010. Paragraf 19 des Aufenthaltsgesetzes bleibt vorerst wie er ist. Die Zuzugshuerde bei der Erteilung von Niederlassungen in Hoehe von 66.000 Euro Jahreseinkommen fuer Einwanderer bleibt bestehen und wird nicht auf 40.000 Euro gesenkt. Der Parlamentarische Staatssekretaer (PStS) im Bundesinnenministerium Ole Schroeder (CDU) tat sich am Donnerstag nachmittag immer noch schwer, Deutschland als Einwanderungsland zu bezeichnen: "Ob wir nun Zuwanderungsland sind oder Einwanderungsland oder nicht", sei nicht entscheidend. Die Debatte drehe sich vielmehr darum, "ob wir Integrationsland sind oder nicht". Ole Schreoder sagte: "Einbuergerung muss am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen, nicht am Anfang".

§ 19 Aufenthaltsgesetz. In dem debattierten Gesetzentwurf heisst es woertlich: "§ 19 des Aufenthaltsgesetzes eröffnet besonders qualifizierten Fachkräften die Möglichkeit, unbürokratisch eine Niederlassungserlaubnis ohne Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit zu erlangen. Die derzeitige Mindestgehaltsgrenze in Höhe von mindestens der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, also 66.000 Euro, stellt eine unverhältnismäßige Hürde für die gewollte Zuwanderung von Fachkräften dar. Daran hat auch die bereits erfolgte Senkung der Gehaltsgrenze von über 80.000 auf 66.000 Euro nichts geändert. 2009 wurden nur 142 Niederlassungserlaubnisse an Hochqualifizierte aus dem Ausland gemäß § 19 erteilt".

Dem stehe eine Fachkraeftelueke von 36.000 Ingenieuren und 43.000 IT-Spezialisten gegenueber, heisst es in dem Gesetzentwurf. Trotz positiver Tendenzen im Vorfeld von Seiten des Bundeswirtschaftsministers und FDP-Politikers Rainer Bruederle (Artikel Demokratie-Spiegel) und Vertretern der Arbeitgeberseite, so die Begruendung der Antragssteller, wurde das Gesetz am Donnerstag im Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/ CSU, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion Buendnis 90/ Die Gruenen bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD, abgelehnt (Drs 17/3039, 17/3241).

Staatsangehoerigkeitsrecht. Zum Thema Integrationspolitik stand ferner auf der Tagesordnung der 68. Bundestagssitzung der Aenderungsantrag der Partei Buendnis 90/Die Gruenen zum Staatsangehoerigkeitsrecht. In Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten ohne Deutschen Pass sind nach wie vor vom Wahlrecht ausgeschlossen. Um dieses staatsbuergerliche Recht ausueben zu koennen sollen die Regeln zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erleichtert werden. Die Partei Buendnis 90/Die Gruenen hatte dazu mehrere Vorschlaege eingebracht. So koenne die Geburt im Inland als Leitlinie gelten, die erforderliche Aufenthaltszeit eines Elternteils wegfallen, die Mehrstaatigkeit hinzugenommen oder die Einbuergerung von Minderjaehrigen und Aelteren vereinfacht werden (Vorabfassung Drucksache (Drs) 17/3411 - ZP4). (fs)

Zur Rede des PStS aus dem Bundesinnenministerium (BMI) Ole Schreoder zu den Gesetzentwuerfen: http://webtv.bundestag.


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