Lebensmittelklarheit.de soll Klarheit schaffen

Lebensmittel „getäuscht“, „geändert“ und „erlaubt“

Neues Internetportal zur besseren Information über Lebensmittel

Berlin, 20.7.2011. Deutschland liegt zwar an der Weltspitze der Lebensmittelsicherheit, dennoch bieten sich immer noch Lücken den Verbraucher zu täuschen. Nun soll ein neues Internetportal den Konsumenten mehr Information und Austauschmöglichkeiten bieten, um die Produkte beim Lebensmitteleinkauf besser beurteilen zu können.

Wie viel Hähnchen ist wirklich im Filet? Was ist außer Röstbohnen noch in meinem Kaffee? Hat das Schwein, dessen Schinken ich verspeise wirklich einmal den Schwarzwald gesehen? Diese Fragen stellt sich so mancher Verbraucher in Hinsicht auf die Versprechen mancher Produkte. Sei es ein Verweis auf Vitamine, die vordergründige Behauptung „100 % Hähnchenbrustfilet“ oder „Original Schwarzwälder Schinken“, diese und ähnliche Etikettierungen lassen sich auf vielen Lebensmittelverpackungen finden. Dies bedeutet aber nicht, dass sie wahr sind. Wahr ist, dass manches Tiefkühl-Hähnchenbrustfilet nur aus 76 Prozent Geflügel und ansonsten aus Mehl und Wasser besteht. Besagtes Schwein hat vielleicht nie im Schwarzwald gelebt und wie vitaminhaltig ein Getränk ist, ist auch nicht immer auf Anhieb erkennbar.

Mit diesen Fragen beschäftigt sich das neue Internetportal www.lebensmittelklarheit.de. Dieses soll eine Informationsmöglichkeit für die Verbraucher beinhalten, ein Forum für den Austausch von Meinungen und Erlebnissen und schließlich soll auch ein Produktbereich Inhalt sein, auf dem drei Kategorien von exemplarischen Lebensmitteln aufgezeigt werden. Die Kategorie „Getäuscht“ enthält Produkte die nicht halten, was sie versprechen. Hierzu zählt das obige Beispiel von der Hähnchenbrust. Die zweite Kategorie enthält „Geänderte“ Produkte. Hier kann Beispielsweise eine Kaffeesorte genannt werden, die sich heimlich von ihrer anfänglichen Eigenschaft als purer Röstkaffee über die Zeit zu einer „Melange“ mit zusätzlichen Inhalten entwickelte. Als „Erlaubt“ kann man Produkte ansehen, die zwar zu einer gewissen Prozentzahl noch täuschen, im Grunde aber ihrer Eigenschaft entsprechen. So ist in einer Kalbswiener zwar nur zu 15 Prozent Kalbfleisch enthalten, dies entspricht jedoch den Leitsätzen der Deutschen Lebensmittelkommission.

Die Übergänge von „Erlaubt“ zu „Getäuscht“ stellen dabei noch Grauzonen dar, sagte die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ilse Aigner (CSU). Diese würde es wohl auch immer geben, räumte sie ein. Bei bewusster Täuschung kennt die Ministerin jedoch kein Pardon: „Da lasse ich nicht mit mir reden“. Diese Fälle würden dann an die zuständigen Bundesländer und Behörden weitergeleitet. Lebensmittelklarheit soll mehr Transparenz bieten. Dies gilt für Lebensmittel als auch für Haushaltsgeräte

Die Kosten für die Kampagne betragen rund 775.000 Euro. Damit wird das Projekt der Verbraucherzentrale finanziert. Das Bundesministerium selbst kann als staatliche Institution ein solches Portal nicht betreiben. Einen Drittbetreiber unterstützen ist hingegen erlaubt. Dennoch scheinen die Unternehmen nicht mit Kritik zu sparen. „Klagen noch und nöcher“, erwartet Gerd Billen, Vorstand im Bundesverband der Verbraucherzentrale.

Zeitgleich hat heute die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes das Kabinett durchlaufen. Es scheint der Ministerin an diesem Tag ein großer Schritt gelungen zu sein. Das ist auch der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch aufgefallen, die sich schon seit geraumer Zeit für mehr Verbraucherinformation und weniger Etikettenschwindel einsetzt. Foodwatch gab heute, anstatt einer Pressemitteilung, in einem Cartoon, wenn auch etwas ironisch, einen großen Schritt für Ilse Aigner zu, der aber nur einen kleinen Schritt für die Verbraucher bedeutet. (CW)


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