Kabinett will Banken- und Finanzsystem reformieren

Reform von Bankenregulierung und Finanzaufsicht

Berlin, 3.6.2010. Das Monster Kapitalmarkt zaehmen. Das funktioniert nicht, sagte nicht nur Finanzminister Wolfgang Schaeuble (CDU), das muss funktionieren, wissen die durch die Weltfinanzmarktkrise gebeutelten Staaten. Das muss also auf nationaler Ebene, auf europaeischer und weltweit moeglich werden. Nach dem deutschen BaFin- Ueber-Nacht-Entschluss vom 18. Mai 2010, hochspekulative Geschäfte befristet zu verbieten, will das Bundeskabinett noch mehr gegen missbräuchliche Kapitalgeschäfte tun. Ausserdem liegt dem BMWi ein neues Gutachten zur Bankenregulierung vor.

Aus dem Bundesministerium fuer Wirtschaft (BMWi), Abteilung Wissenschaftlichen Beirat, wurde am Mittwoch, 2.6.2010, ein Gutachten zur Reform von Bankenregulierung und Bankenaufsicht nach der Finanzkrise vorgestellt.

Der Beirat empfiehlt, (Pressemitteilung BMWi, 2.6.2010) die Eigenkapitalanforderungen an die Banken nachhaltig zu erhöhen. Er schlägt vor, dass die Eigenkapitalquote mittelfristig deutlich über 10 Prozent der Bilanzsumme liegen soll. Zudem spricht er sich für eine Schärfung des Prinzips der persönlichen Verantwortung und Haftung von Leitungs- und Aufsichtsgremien aus. Des Weiteren sei die Schaffung eines spezifischen Insolvenzrechts für Banken notwendig, das im Fall von Schieflagen frühzeitige Interventionen erlaubt. Durch diese Maßnahmen, so die Analyse des Beirats, würden sich viele andere in der Diskussion befindliche Reformschritte erübrigen.

Hier das Gutachten (72 Seiten) zum Download. Hier zur ganzen Pressemitteilung: http://bmwi.de/BMWi.


Nationale Schritte zur Weltfinanzmarktordnung


Aus dem Bundesfinanzministerium, vom 2.6.2010: Ueberraschend und mit einem nationalen Vorstoss hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 18. Mai 2010 eine Reihe von hochspekulativen Geschäften befristet verboten. Am Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte. Auf www.bundesregierung.de heisst es am 2.6.2010, die Bundesregierung wolle bestimmte, sogenannte ungedeckte Leerverkäufe per Gesetz verbieten.

Mit dem vorliegenden Kabinettentwurf erhielten die BaFin und das Finanzministerium Rechte, vorübergehende und dauerhafte Verbote anzuordnen. Dies betreffe Derivate, die Leerverkäufe in deutschen Aktien und in Staatspapieren von Euro-Ländern abbilden. Außerdem koenne es laut Breg Währungsderivate auf den Euro betreffen, die nicht der Absicherung von Währungsrisiken dienen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schaueble (CDU) sagte, es sei nicht möglich, die Finanzmärkte zu regulieren. Die aktuellen Verbote betreffen Wertpapiere, die an einer deutschen Börse im regulierten Markt zugelassen seien.

Die Bundesregierung wolle daher die Reformbemühungen auch international weiter vorantreiben. Die EU-Kommission, federfuehrend das Ressort fuer Finanzdienstleistungen und Binnenmarkt von EU-Kommissionsmitglied Michel Banier, stelle erst im Oktober/November 2010 ihre Reformplaene vor. Bis dahin werden auch andere G8 und G20 Staaten ihre Finanzaufsichtsreformen und Bankenkontrollregeln erarbeitet haben. Der naechste G20-Gipfel findet im Juni in Toronto statt.

Auf der internationalen Finanzmarktkonferenz (BMF) in Berlin am 19. und 20. Mai 2010, hiess es, man habe grobe Konzepte entwickelt, die zu einer Art Weltfinanzmarktordnung entwickelt werden koennten, um Staaten weniger erpressbar gegenueber der Finanzbranche zu machen. Wobei keine weiteren Institutionen angelegt, sondern mehr uebergreifende Arbeitsgruppen kommen duerften. Ganz vorne dabei immer noch der Internationale Waehrungsfonds (IWF/IMF), die internationale Finanzaufsichtsbehoerde fuer (systemische) Banken und Finanzdienstleister (SIFIs/FSB) und die Regulierungsbehoerde BIS/BCBS. (Stichwort: Basel II evaluieren)

_____________________________Strategie-Schema, Verwaltungsapparate IMF, BIS and FSB, Stand 20.5.2010: "The Inter-linkages between Financial Regulatory Reform Issues". (Liegt DS-Redaktion vor.)

Hinweise im Internet bei der Europaeischen Zentralbank: ecb.int/ Financial Stability Review, erscheint zweimal jaerhlich, Stand: 31. Mai 2010, Ausgabe Juni, Site 147.: "A joint paper by the IMF, BIS and FSB has recently provided a definition of the related concept of a “systemic event”, defined as “the disruption to the flow of financial services that is. (...) See IMF, “Guidance to assess the systemic importance of fi nancial institutions, markets and instruments”, 2009. _________________________________


Zweistufiges Meldesystem. Des weiteren werde die Bundesregierung mit Gesetzentwurf vom 2.6.2010 ein zweistufiges Transparenzsystem, eine Melde- beziehungsweise Veröffentlichungspflicht für so genannte Netto-Leerverkaufspositionen einführen. Das sei notwendig, da sich ungedeckte Leerverkäufe im Nachhinein auch für die Aufsichtsbehörden schwer erkennen liessen.

Geplant sei eine Meldepflicht bereits kleinerer Netto-Leeverkaufspositionen. Damit koenne die BaFin frühzeitig erkennen, ob große Leerverkaufspositionen entstehen. Gefährlichen Entwicklungen koennte die BaFin gezielter entgegenwirken. (PM/Breg: . bundesregierung.de/2010-06-02-kabinett-leerverk verbot)

(fs/andere, 3.6.2010, 10.32h)

Anderes Medium zur Bankenabgabe: höherer Eigenkapitalanforderungen für Kredite an große und systemische Banken nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs. http://www.compliancemagazin.de/ gesetzestandards/deutschland/gesetze/deutsche-bundesregierung020610.html


(LÄ, fs, 5.6.2010, 15.05h)


Teilnehmer der Internationalen Finanzmarktkonferen im Berliner Bundesfinanzministerium vom 20. Mai 2010. (Bildquelle: BMF/Bildstelle)

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