8 Punkte Plan für Bürgerbegehren


Der Acht - Punkte - Plan

Bürgerentscheide für Berlin




von medienmodul_deutschland.blog.de, @ 2005-11-28 - 10:16:08

Wie funktioniert der Bürgerentscheid in Berlin?

Seit Juli 2005 ist es möglich einen Bürgerentscheid auf allen Bezirksebenen als Bürgerinitiative herbeizuführen. Als letztes Bundesland hat der Berliner Senat mit Initiative des über 4.000 Mitglieder starken Vereins Mehr Demokratie, dieses Instrument zur politischen Einflussnahme durch die Bürgerschaft gesetzlich verankert.
Die Berliner Bürger, die Abgeordneten des Berliner Senats und die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV), also die Gemeinde- und Bezirkspolitiker, lernen nun mit den neuen Bürgerrechten umzugehen.

Sigrid Wiegand, Urberlinerin und ehrenamtliche Redakteurin der Stadtteilzeitung Berlin Schöneberg, hat sich die Gebrauchsanweisung zum Durchführen von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, die die Initiative Mehr Demokratie ( www.mehr-demokratie.de ) im Oktober 05 veröffentlichte, zur Brust genommen und in einen

Acht-Punkte-Plan zusammen gefaßt:



1. Dem Bezirksamt mitteilen
Die Bürger teilen dem Bezirksamt mit, dass sie ein Bürgerbegehren starten wollen. Sie legen schriftlich eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage vor und benennen drei Vertrauenspersonen.

2. Vom Bezirksamt beraten lassen
Die initiativen Bürger haben ein Recht auf eine Beratung durch das Bezirksamt. Das Bezirksamt prüft rechtliche Sachverhalte des Anliegens vor und schätzt die Kosten des von den Bürgern begehrten Anliegens. Alle rechtliche Bedenken sowie die veranschlagte Kostenhöhe teilt das Bezirksamt den Initiatoren mit.

3. Ihre Anzeige/Anliegen einreichen
Die Initiatoren reichen die Unterschriftenlisten mit Angabe der Kostenhöhe ein und beginnen mit der Unterschriftensammlung.

4. Prüfen auf Zulässigkeit
Innerhalb eines Monats nach Anzeige des Bürgerbegehrens, prüft das Bezirksamt die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens genau.

5. Unterschriften sammeln:
Die Initiatoren haben ab Feststellen der Zulässigkeit Ihres Bürgerbegehrens, noch weitere sechs Monate Zeit, um eventuell noch fehlende Unterschriften für das Quorum nachzureichen.
Stellt das Bezirksamt das Zustandekommen des Bürgerbegehens fest, tritt eine bedeutende politische Schutzwirkung für das Bürgerbegehren in Kraft:::

Bis zum Bürgerentscheid dürfen Bezirksamt und BVV keine dem Bürgerbegehren entgegen stehenden Entscheidungen treffen oder umsetzen.


6. Beraten der BVV-Abgeordneten
Innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung des Zustandekommens, muss sich die BVV mit dem Bürgerbegehren befassen. Übernimmt sie das Anliegen unerändert oder in einer Form, der die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens zustimmen, unterbleibt der Bürgerentscheid. Bei Nichtzustimmen, muss die BVV von ihrer Seite einen Alternativvorschlag mit zur Abstimmung aufstellen. Es wird erneut abgestimmt.

7. BVV informiert Bürger
Alle Wahlberechtigten des betreffenden Bezirks erhalten Informationen über Termine und Ort des Bürgerentscheids, über die zur Abstimmung stehenden Vorlagen/Vorschläge, die schriftlich niedergelegten Argumente der Initiatoren und die der BVV-Abgeordneten.

8. Abstimmung/Bürgerentscheid
Spätestens vier Monate nach Feststellen des Zustandekommens findet ein Bürgerentscheid statt. Stimmberechtigt sind alle Bundesbürger, die auch für eine Wahl der jeweiligen Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wahlberechtigt sind.
Eine Vorlage/Vorschlag aus der Bürgschaft gilt als angenommen, wenn sich beim Bürgerentscheid mindestens fünfzehn Prozent der wahlberechtigten Bürger beteiligten und ihre Vorlage bei Abstimmen die einfache Stimmmehrheit erhält.




Politische Entscheidungen für Bürger sind im Moment möglich bei

-
Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Bebauungsplänen, Landschaftsplänen und anderen baurechtlichen Akten sowie naturschutzrechtliche Veränderungsverbote (soweit des Flächennutzungsplanes
- Errichten, Übernehmen und Auflösen von Einrichtungen auf Bezirksebene oder ihre Übertragung an andere Träger (Schulen oder Kitas)
- Empfehlungen und Ersuchen an das Bezirksamt (…dass sich das Bezirksamt gegen ein vom Senat geplantes Bauprojekt wehren möge…)

.
Die ersten zwei Bürgerbegehren in Berlin:
Kreuzberg: Die Initiative Zukunft Bethanien - IZB - will die Privatisierung des Künstlerhauses Bethanien verhindern. Erster politischer Erfolg: am 23. November beschloß die BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit der Dreiviertelmehrheit von Linkspartei.PDS, SPD und Grünen, die "geplante Abgabe des Hauptgebäudes Bethanien an den Liegenschaftsfonds mindestens bis zum Abschluss des Bürgerbegehrens auszusetzen."

Gemeinsam mit den Anwohnern, der IZB u.a. soll ein neues Nutzungskonzept erarbeitet werden. Der CDU-Antrag auf sofortige Räumung der besetzten Etagen des Südflügels ("New Yorck 59") wurde abgelehnt.
Spandau: Die Interessengemeinschaft für Bildung gegen Kürzungswahn und der Bezirkselternausschuß Kita (BEA Kita) kämpfen gegen die geplanten Kürzungen im Jugendhilfeausschuß des Bezirks.


Autor/Quelle: Siegrid Wiegand, Stadtteilzeitung Schöneberg, Printausgabe Nr. 27, Dezember 05, S. 4, Internet: www.stadtteilzeitungen.de
Gruß
mmb3;


(C) 2005-11 - by MedienModul (mmb)

Diese Seite drucken