Öffentlich geförderte Beschäftigung

Jobperspektiven auf dem 3. Arbeitsmarkt

Pressemitteilung. DIE LINKE. Berlin

17. Oktober 2007.

Grundlagen zur Umsetzung und Finanzierung des »Öffentlich geförderten Beschäftigungssektors« (ÖBS) beschlossen

Dazu erklärt die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Dr. Heidi Knake-Werner:

Damit wird ein wesentliches Ziel der Koalitionsvereinbarung im Bereich der Berliner Arbeitsmarktförderung in die Tat umgesetzt. Für Langzeitarbeitslose, die aufgrund von Vermittlungshemmnissen perspektivisch keine Integrationschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt besitzen, werden mit dem ÖBS langfristige Beschäftigungsangebote zu tariflichen Bedingungen geschaffen und zugleich wird auch gesellschaftlich wichtige und sinnvolle Arbeit in Berlin geleistet.

Das neue Bundesprogramm »Perspektiven für Langzeitarbeitslose – JobPerspektive« startete im Oktober 2007 und eröffnet für die Berliner Jobcenter die Möglichkeit, Beschäftigungszuschüsse für Langzeitarbeitslose zu gewähren. Das Land Berlin wird zur Umsetzung von Maßnahmen des ÖBS dieses neue Instrument nutzen und die notwendige ergänzende Finanzierung zur Verfügung stellen. Verschiedene Projekte sind im Vorgriff auf dieses Programm schon seit August 2007 angelaufen.
Im Rahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung sollen bis zum Jahr 2010 rund 10.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Förderdauer beträgt zunächst bis zu 24 Monate und kann anschließend ohne zeitliche Unterbrechung verlängert werden. Bei der Projektauswahl sollen die Projekte Vorrang haben, die in den folgenden politischen Schwerpunkten angesiedelt sind:


Verbesserung der Perspektiven einer älter werdenden Gesellschaft, beispielsweise die Stärkung der Mobilität des Einzelnen, Sicherstellung des Abbaus von Barrieren oder die Ausweitung von Serviceangeboten für Seniorinnen und Senioren,

Stärkung des sozialen Zusammenhalts durch Nachbarschaftsarbeit und soziale Infrastruktur,

Unterstützung der Integration von Migrantinnen und Migranten,

Stärkung der kulturellen und schulischen Bildung.

Im Land Berlin wird es grundsätzlich zwei Arten des ÖBS mit dem neuen Beschäftigungszuschuss geben. Das sind einerseits gesamtstädtische Projekte, die einer überbezirklichen Steuerung bedürfen, z.B. Fahrgastbetreuer im Verkehrsverbund, Mobilitätshilfsdienste/Stützung der Strukturen, integrations¬fördernde Maßnahmen für Migrantinnen und Migranten sowie andererseits mit den örtlichen Arbeitsmarktpartnern abgestimmte bezirkliche Projekte. Da 75% der Mittel durch den Bund zur Verfügung gestellt werden, obliegt die letztliche Entscheidung und Umsetzung den Berliner JobCentern.

Alle Berliner Akteure sind sich darüber einig, dass die neuen Fördermaßnahmen keine bestehende reguläre Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt ersetzen oder verdrängen darf. Die Umsetzung der Maßnahmen des Berliner ÖBS soll daher von einem Landesbeirat begleitet werden. Dem Landesbeirat sollen u.a. die Kammern und die lokalen Sozialpartner angehören. Des Weiteren sollen im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung mit den beteiligten Akteuren Leitlinien und Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche und wettbewerbsverträgliche Umsetzung des Berliner ÖBS vereinbart werden. Interessierte können im Internet unter www.oebs-berlin.de (Externer Link) vertiefende Informationen erhalten.

Quelle: http://www.die-linke-berlin.de/nc/politik/presse/detail/artikel/oeffentlich-gefoerderter-beschaeftigungssektor-in-berlin/


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