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Großspenden der Banken

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Andere Stimme: Querkopf, Ausgabe April 2009, Seite 24.

Peanuts für die Union
Trotz Finanzkrise überwiesen die meisten Banken großzügige Spenden an die Parteien. Aus den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben der Parteien an den deutschen Bundestag (DBT) gehe hervor, dass allein die Deutsche Bank im vergangenen Quartal insgesamt 500.000 Euro spendete. Davon gingen an CDU und SPD jeweils 200.000 Euro, an die FDP, 100.000 Euro. Zu den Parteienförderern gehöre die Commerzbank, der Finanz- und Versicherungskonzern Allianz sowie die Privatbanken Sal. Oppenheim und Berenberg.

Mit Abstand kamen die meisten Großspenden aus der Wirtschaft und von Privatpersonen laut Querkopf, der gemeinnützigen Berliner Arbeits-Obdachlosen Selbsthilfe-Mitmachzeitung, die Unionsparteien. CDU und CSU erhielten nach den Bundestags-Zahlen über 3,5 Millionen Euro, es folgen die FDP mit 930.000 Euro, die SPD mit über 650.000 Euro und die Grünen mit 60.000 Euro.

Die Partei Die Linke bekam demnach keine Großspenden.

Dagmar Enkelmann, die parlamentarische Geschäftsführerin der Linken habe dazu gesagt: „So sieht Dankbarkeit aus.“ Nachdem der Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und FDP zulasten des Steuerzahlers großzügige Hilfe für die Banken beschlossen habe, hätten diese sich umgehend revanchiert. Man dürfe gespannt sein, sagte Enkelmann weiter, „wie sich die deutsche Automobilindustrie für das Konjunkturpaket II bedanken wird.“

Der Querkopf kommentierte die Großspenden: Eigentlich seien die Banken ja bankrott, dennoch „sind sie in diesem Zustand nicht nur fähig, Dividenden, Boni und andere Vergütungen zu zahlen, sie zahlen auch noch Spenden an Parteien. Woher kommt das Geld?“ Von den Steuerzahlern. Die spenden alle auf dem Umweg über die Bankenrettung für die politische, bürgerliche Mehrheit. Man solle sich daher nicht mehr über die gesetzlich vorgeschriebene „Parteienfinanzierung durch den Staat aufregen“, bei der pro Wählerstimme ein Betrag an jede Partei gezahlt wird. „Das ist wenigstens noch einigermaßen fair“, schrieb Autor AM vom Querkopf.

Hintergrund Parteienfinanzierung
Staatliche Mittel für Einzelbewerber werden nach § 49 b des Bundeswahlgesetzes (BWG) gezahlt. Bewerber um ein politisches Mandat erhalten also eine Zuwendung in der Höhe von 2,80 Euro je gültige Stimme, wenn sie mindestens 10 vom Hundert der im Wahlkreis abgegebenen gültigen Erststimmen erreicht haben. (cvd)

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