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Listenwahlen: Überhangmandate verfassungswidrig

Anderes Medium: Das Bundesverfassungsgericht (BuVerG) hat die Berechnung der Sitzverteilung bei Bundestagswahlen in einem wesentlichen Teil für verfassungswidrig erklärt. Die Verteilung der Überhangmandate muss nach der in Karlsruhe verkündeten Entscheidung neu geregelt werden. Die Richter des Zweiten Senats räumten dem Gesetzgeber dafür eine Frist bis Juni 2011 ein, sodass die Bundestagswahl 2009 ein letztes Mal nach dem bisherigen Wahlrecht stattfinden kann.

Paradoxes Wahlrechtsphänomen
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts beanstandete, dass die bisherige Berechnung der Überhangmandate dazu führen kann, dass weniger Zweitstimmen für eine Partei mehr Sitze im Parlament bringen können. Umgekehrt kann eine größere Zahl von Zweitstimmen zu weniger Mandaten führen. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sprach bei der Urteilsverkündung von einer "Paradoxie" des geltenden Wahlrechts.

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