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Holocaust Verleugner

Misverständnis bei Strafnorm


Der schweizer Justizminister Christoph Blocher hat bei seinem Besuch in der Türkei die Anti-Rassismusstrafnorm kritisiert. «Dieser Artikel macht mir Bauchschmerzen», sagte er vor den Medien in Ankara. Seine Äusserungen wurden in der Schweiz heftig kritisiert.
Blocher hatte am Mittwoch in Ankara bedauert, dass wegen des Artikels 261 des Strafgesetzbuches (Anti-Rassismusstrafnorm) in der Schweiz eine Strafuntersuchung gegen den türkischen Historiker Yusuf Halacoglu läuft.

Der Gesetzesartikel sei 1994 eingeführt worden, um die Leugnung des Holocaust, des Völkermordes an den Juden im Zweiten Weltkrieg, zu verhindern, sagte der Chef des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD).

Damals habe niemand bedacht, dass aufgrund dieses Gesetzes ein «herausragender türkischen Historiker» von der Schweizer Justiz belangt werden würde. Das EJPD werde eine Änderung der Anti- Rassismusstrafnorm prüfen.

Für CVP-Präsident Christophe Darbellay kommt eine Änderung der Norm nicht in Frage.

Allein der Versuch, diese abzuschwächen sei schon ein Versuch, den Holocaust und andere Völkermorde als «Details der Geschichte» abzuqualifizieren.

Auch für die FDP steht gemäss Fraktionschef Felix Gutzwiller eine Änderung nicht zur Debatte. Nur SVP-Präsident Ueli Maurer wollte die Äusserungen des Justizministers, der zusammen mit Samuel Schmid für die SVP im Bundersrat sitzt, nicht kommentieren.

Armenien wirft dem Osmanischen Reich als Vorläufer der Türkei vor, zwischen 1915 und 1917 eineinhalb Millionen Armenier bei Vertreibungen gezielt ermordet zu haben. Nach türkischer Lesart handelt es sich um Deportationen illoyaler Untertanen und nicht um einen Genozid.

In der Schweiz haben der Nationalrat und einige Kantonsparlamente den Völkermord an den Armeniern anerkannt. Der Bundesrat lehnt dies dagegen ab.


[Zum ganzen Artikel auf der Basler Online-Zeitung BAZ.ch]

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