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Wahlen in Georgien

rklärung der Präsidentschaft im Namen der EU zu den jüngsten so genannten "Parlamentswahlen" in Abchasien, Georgien, vom 4. März 2007

Die Europäische Union bekräftigt ihre uneingeschränkte Unterstützung für die territoriale Integrität Georgiens innerhalb international anerkannter Grenzen und betont, dass sie die Rechtmäßigkeit der so genannten "Parlamentswahlen", die am 4. März 2007 in Abchasien, Georgien, stattgefunden haben, und der Kommunalwahlen vom 11. Februar 2007 nicht anerkennt.
Die Europäische Union vertritt die Auffassung, dass Wahlen in diesem Gebiet Georgiens erst statt­finden können, wenn allen Flüchtlingen und Binnenflüchtlingen das Recht zugestanden wird, unter sicheren und würdigen Bedingungen in ihre Häuser zurückzukehren.
Die Europäische Union fordert die Beteiligten nachdrücklich auf, die Verhandlungen unverzüglich wieder aufzunehmen, damit eine friedliche Konfliktlösung gefunden wird.
Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Repu­blik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabili­sierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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