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Kulturrat: Roland Kochs ZDF-Attacke schadet

Pressemitteilung, Deutscher Kulturrat, vom 25.2.2009

Öffentlich-rechtliche Anstalten haben Qualität im Kopf, nicht Quoten

Berlin, den 26.02.2009. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, mahnt angesichts der vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch geführten Debatte um die Verlängerung des Vertrags von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an. Diese Unabhängigkeit ist ein hohes Gut, das nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden darf. Insbesondere die Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind verpflichtet, die Unabhängigkeit zu wahren. Aus gutem Grund gibt es in Deutschland keinen Staatsrundfunk, sondern das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Das von Ministerpräsident Koch angeführte Argument der vermeintlich geringeren Quoten der Sendungen heute und heute journal ist ebenso fadenscheinig wie falsch. Gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zu einem Qualitätsprogramm verpflichtet. Sein Maßstab ist die Erfüllung des Programmauftrags und nicht der Quote. Ginge es allein um die Quote, dürfte der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine anspruchsvollen Filme, keine Reportagen, keine Kultursendungen usw. mehr senden, sondern müsste sich auf reißerische Massenware konzentrieren. Doch genau das ist nicht sein Auftrag.

Der Deutsche Kulturrat fordert bereits seit einigen Jahren den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf, in seinen Fernsehnachrichten mehr Kulturanteile einzuführen und ähnlich der täglichen Sportnachricht eine tägliche Kulturnachricht zu bringen. Dieser Forderung wird zumeist vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dem Hinweis auf möglicherweise sinkende Quoten entgegnet.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Roland Kochs ZDF-Attacke schadet dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erheblich. Insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll für Unabhängigkeit und Pressefreiheit stehen. Er ist in besonderer Weise der Kultur verpflichtet. Nach dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll auch sein Unterhaltungsprogramm einem öffentlich-rechtlichen Anspruch genügen und damit an Qualität und nicht allein an der Quote gemessen werden. Dass diese Ziele, wenn es um die Verlängerung des Vertrags eines Chefredakteurs geht, leichtfertig über Bord geworfen werden, zeigt, wie wenig ernst einige Politiker ihre Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nehmen. Wenn jetzt absichtlich der falsche Eindruck erzeugt wird, der öffentlich-rechtliche Rundfunk wäre der Quote verpflichtet, kann daraus ein großer Schaden für die Kulturberichterstattung im öffentlich-rechtlichern Rundfunk entstehen.“


Impressum:
Deutscher Kulturrat e.V.
Chausseestrasse 103
10115 Berlin

Web: http://www.kulturrat.de
Email: post@kulturrat.de

Tel: 030/24728014
Fax: 030/24721245

Verantwortlich:
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

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