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Abendessen im Bundeskanzleramt am 22. April 08

In der Verwaltungsstreitsache VG 2 K 39.10 des Herrn Dr. B. u.a. Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Katja Pink

gegen

die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeskanzleramt

hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 7. April 2011, um 9.30 Uhr im Gebäude des Verwaltungsgerichts Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 1103 anberaumt.

Gegenstand der Verfahrens: Informationen über das Abendessen im Bundeskanzleramt am 22. April 2008

Die Kläger begehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu Unterlagen des Bundeskanzleramtes, die in Zusammenhang mit der Planung und Durchführung eines von der Bundeskanzlerin veranstalteten Abendessens stehen. Die Bundeskanzlerin hatte den 60. Geburtstag des Chefs der Deutschen Bank zum Anlass genommen, am 22. April 2008 im repräsentativen Bereich ihres Kanzlerbüros ein Abendessen mit Vertretern aus Wirtschaft und Gesellschaft auszurichten. Das Bundeskanzleramt gewährte teilweise Zugang zu den begehrten Informationen, lehnte aber den Zugang zum Terminkalender der Bundeskanzlerin ab und schwärzte auf der Gästeliste die Namen von Teilnehmern, die der Bekanntgabe ihrer personenbezogenen Daten widersprochen haben. Das Gericht wird zu klären haben, ob der Terminkalender vom Informationsfreiheitsgesetz erfasst wird und wie weit der Schutz personenbezogener Daten reicht.

Modalitäten für die Berichterstattung: Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.


Mit freundlichen Grüßen
Stephan Groscurth
(Pressesprecher)

Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstraße 7
10557 Berlin
Telefon: 030 9014 8008
Fax: 030 9014 8790
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Laut Regierungspressekonferenz vom 8.4.2011, werde die Bundesregierung das Urteil, welches das Berliner Verwaltungsgericht zugunsten der Kläger am Abend des 7.4.2011, entschied, prüfen, ob es möglich ist, Rechtsmittel einzuleiten. Der Deutsche Regierungssprecher Steffen Seibert hatte das auf Anfrage gesagt. Die in dem Dokument geschwärzten Namen seien aus Datenschutzrechten erfolgt, so das Bundeskanzleramt. (fs)