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Volk nicht hinters Licht führen

Andere Stimme vom 28.8.2010.

Mit der neusten Entwicklung sieht sich der Club Helvétique nun bestätigt im Bestreben, eine Volksinitiative «zum Schutz vor dem Missbrauch der Volksrechte» zu lancieren. Volksbegehren wie die Initiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe sollen zukünftig leichter für ungültig erklärt werden können. «Verletzt eine Initiative den Kerngehalt der Grund- und Menschenrechte und die Grundprinzipien von Rechtsstaat und Demokratie, muss sie für ungültig erklärt werden können. Darüber müssen die Initianten bereits vor der Unterschriftensammlung Bescheid wissen», sagt Giusep Nay. So könne verhindert werden, dass Stimmbürger hinters Licht geführt würden, indem sie ein Begehren befürworteten, das später für ungültig erklärt werde oder im Nachhinein nicht umsetzbar sei.

Nach der Abstimmung über das Minarettverbot steckte die Vereinigung viel Kritik ein, als sie den Volksentscheid rückgängig machen wollte. SVP-Präsident Toni Brunner geisselte die Club-Mitglieder damals als «Feinde der direkten Demokratie».

Den ganzen Artikel lesen Sie bei: nzz.ch/nachrichten/» schweiz/initiative_soll_volksrechte_einschraenken_

Mehr ueber den Club: http://www.» clubhelvetique.ch/downloads/framedownD.htm

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