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Wortwörtliches aus:

„So arbeitet der Deutsche Bundestag“, Organisation und Arbeitsweise/Die Gesetzgebung des Bundes, 16. Wahlperiode, Ausgabe 2008, Schreier/Linn, Seite 31.

„Grundsätzlich sind die Beratungen der Ausschüsse nicht öffentlich. Ein Ausschuss kann zwar beschließen, die Öffentlichkeit zuzulassen, dies geschieht aber selten. Das Zögern der Ausschüsse bei der Herstellung der Öffentlichkeit ihrer Sitzungen ist darin begründet, dass sie sich vor den Beratungen ohne Publikum, ohne Presse, Funk, Fernseen mehr Nüchternheit und Sachbezogenheit versprechen und dabei auch offen reden können, ohne sic gleich öffentlich festzulegen.

Das allerdings führt dazu, dass der größere Teil der im Bundestag geleisteten Arbeit, nämlich die in den Fraktionen, ihren Arbeitskreise und -gruppen, den Ausschüssen und Unterausschüssen, im Ältestenrat und im Präsidium, abgesehen von einzelnen der Öffentlichkeit nicht zugänglich und daher auch zu wenig bekannt ist. Das Bild, das die Öffentlichkeit vom Bundestag gewinnt, einsteht fast ausschließlich aus den Plenarsitzungen des Bundestages, die auf den Tribünen und am Fernsehbildschirm miterlebt oder durch Presseberichterstattung bekannt werden.“ (fs, 4. September 2008)

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