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Frage: Herr Seibert, betrachtet die Bundesregierung es eigentlich als positiv und beispielgebend, wie in Baden-Württemberg der Prozess der Befriedigung eines gesellschaftlichen Großkonfliktes mit dem Volksentscheid zu "Stuttgart 21" geregelt werden kann? Ist man bereit, als Bundesregierung daraus Schlussfolgerungen für eigene Initiativen gesetzgeberischer oder sonstiger Art zu ziehen?

StS Seibert: Wenn ich zunächst vielleicht ganz generell etwas dazu sagen: Die Kanzlerin hat sich ja früh und auch sehr entschieden für das Projekt "Stuttgart 21" ausgesprochen; sie sah und sie sieht darin ein wichtiges Stück Infrastrukturmodernisierung für den Raum Stuttgart, für das Land Baden-Württemberg und für Deutschland im europäischen Netz. Das Votum der Baden-Württemberger gestern zeigt, dass die Mehrheit der Bürger es auch so sieht. Insofern freut sich die Kanzlerin über das Ergebnis, und sie freut sich auch über die rege Wahlbeteiligung. Jetzt soll der Bahnhof gebaut werden, und zwar mit Verantwortung und mit Augenmaß.

Ich denke aber, wir sind uns auch alle einig, dass (es keine beispielhafte Lösung sein kann, wenn) nach so langen Jahren, in denen ein Großprojekt sämtliche Stufen der parlamentarischen Demokratie durchlaufen hat und in denen es rechtsstaatlich genehmigt war, ein Volksentscheid alles noch einmal aufs Spiel setzt. Das mag jetzt in Stuttgart die Lösung gewesen sein, aber das kann für unser Land keine beispielhafte Lösung gewesen sein. Die Bundesregierung setzt sich deswegen dafür ein, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Abläufe unserer repräsentativen Demokratie so zusammenzubringen, so miteinander zu verzahnen, dass wir möglichst nicht wieder in eine solche Situation kommen. Es gibt tatsächlich Planungen in der Bundesregierung, wie man das organisieren kann, wie man die Sorgen betroffener Bürger frühzeitig aufgreifen kann, wie man aber auch gleichzeitig bei solchen Großprojekten den Unternehmen Planungssicherheit für ihre Investitionen geben kann. Das gelingt sicherlich nur, wenn es gelingt, die Bürgerbeteiligung am Anfang eines solchen Projektes auszubauen. Es wird dazu einen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums geben. Dieser Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung, davon werden Sie demnächst also mehr hören.

Zusatzfrage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Idee des Volksentscheids zu Anfang eines Großprojektes für Sie als Regierungssprecher durchaus positiv wäre?

StS Seibert: Ich habe nicht von Volksentscheiden besprochen. Ich habe davon gesprochen, dass es intensive Formen von Bürgerbeteiligung geben soll, und nicht von Volksentscheiden.

Frage: Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung denn Verständnis für die Forderung von Herrn Kretschmann, die Bahn müsse sich nach dem Ergebnis dieses Entscheids auch definitiv zum Kostendeckel äußern, und dass für den Fall, dass der Kostendeckel sozusagen explodiert - und die Kosten auch -, die Bahn die Mehrkosten übernehmen solle, und nicht Bund, Länder oder die Kommune Stuttgart?

StS Seibert: Ich bin nicht Sprecher der Bahn. Das ist ein eigenwirtschaftliches Projekt der DB AG, deswegen werde ich mich dazu jetzt nicht äußern.

Presse- und Informationsamt der
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