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BMI Pressemitteilung: Bundesregierung schafft wichtige Voraussetzung für die Wahl des Bundespräsidenten
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Am 30. Juni 2010 wird die 14. Bundesversammlung einen neuen Bundespräsidenten wählen. Sie besteht gemäß Art. 54 Abs. 3 Grundgesetz aus den 622 Abgeordneten des 17. Deutschen Bundestages und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden, somit aus 1244 Wahlfrauen und Wahlmännern.

Die Bundesregierung hat heute nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren auf Vorschlag von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière festgestellt, wie viele Mitglieder die einzelnen Landtage zur Bundesversammlung zu wählen haben.

Die von Länderseite zu wählenden Mitglieder der Bundesversammlung verteilen sich auf die einzelnen Länder entsprechend deren Anteil an der deutschen Bevölkerung. Die Bundesregierung legt ihrem Beschluss jeweils die aktuellsten Zahlen der amtlichen Bevölkerungsstatistik zugrunde. Sie hat danach folgende Verteilung der auf die Länder entfallenden Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt:

Baden-Würtemberg 79 Mitglieder
Bayern 95 Mitglieder
Berlin 25 Mitglieder
Brandenburg 20 Mitglieder
Bremen 5 Mitglieder
Hamburg1 13 Mitglieder
Hessen 45 Mitglieder
Mecklenburg-Vorpommern 13 Mitglieder
Niedersachsen 62 Mitglieder
Nordrhein-Westfalen1 133 Mitglieder
Rheinland-Pfalz 31 Mitglieder
Saarland 8 Mitglieder
Sachsen 34 Mitglieder
Sachsen-Anhalt 19 Mitglieder
Schleswig-Holstein 22 Mitglieder
Thüringen 18 Mitglieder

Die Landtage wählen die auf das jeweilige Land entfallenden Mitglieder der Bundesversammlung nach dem Verhältniswahlrecht. Aufgrund der Zusammensetzung des Deutschen Bundestages sowie der Landesparlamente nach dem Stand der jeweils letzten Wahl ergibt sich, sofern in Nordrhein-Westfalen die Wahl nach Konstituierung des neuen Landtages am 9. Juni 2010 erfolgt, voraussichtlich folgende Zusammensetzung der 14. Bundesversammlung nach Parteien:

CDU und CSU1 497 - 499 Mitglieder
SPD1 333 - 334 Mitglieder
FDP 147 Mitglieder
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 127 Mitglieder
DIE LINKE1 124 - 125 Mitglieder
Sonstige 14 Mitglieder
Summe 1244 Mitglieder
1 Losentscheide in zwei Landtagen erforderlich (§ 4 Abs. 3 BPWahlG)


http://» www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/ DE/2010/06/bundesversammlung.html

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