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INSM Reformvorschlag:

Rolf Peffekoven (parteilos)

(Bildquelle: insm.de)


16 Prozent Mehrwertsteuer zur Konsolidierung des Staatshaushaltes

Berlin, 15./17.4.2010. Fuer die FDP hat er das nicht gemacht, sagte der parteilose Professor Rolf Peffekoven nach einer Pressekonferenz in Berlin dieser Zeitung. Peffekoven ist seit 36 Jahren Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Finanzministeriums und erstellte im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) ein Reformmodell zur Mehrwertsteuer. Er favorisiert einen einheitlichen Steuersatz von 16 Prozent in Deutschland, der auf den privaten Konsum abzielt und will Steuerbefreiungen, Steuerermaessigungen und Steuerstufen abschaffen. Da hat das Europarecht nichts einzuwenden.

Sein Auftraggeber saß neben Peffekoven, der neue Geschaeftsfuehrer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) Hubertus Pellengahr. Pellengahr war bis 1998 unter anderem Referent fuer Wirtschafts- und Finanzpolitik des Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion Hermann Otto Solms, der am Dienstag, 13.4.2010, den Entwurf fuer die Neuordnung des Steuerrechts in Berlin vorstellte und anschliessend mit sechs weiteren Teilnehmern diskutierte. Unter dem Motto: Einfach, niedrig und gerecht will die FDP ihr Image klar hervorheben, die einzige Partei Deutschlands zu sein, die ein klares Konzept fuer den Steuer- und Sozialstaat vertritt, heißt es auf Seite zwei im Entwurf. Und ihr Versprechen einloesen, das die Liberalen mit ihrem Deutschlandprogramm vor der Bundestagswahl 2009 gaben: Mehr Gerechtigkeit und Fairness bei den Besteuerungsregeln, im Besteuerungsverfahren und beim Steuertarif. Wobei der stellvertretende Ministerpraesident von Nordrhein Westfalen Andreas Pinkwart (FDP) beim Symposium zum Parteientwurf betonte, das Steuersystem und das Transfersystem sind aufs Engste miteinander verbunden.

Auch bei der INSM ging es am Donnerstag, 15.4., um Steuervereinfachungen und Berechnungen von volkswirtschaftlichen Leistungen. Die INSM beginne bei der Mehrwertsteuer, nicht bei der Einkommenssteuer wie die FDP. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist dieser Reformbedarf angemeldet. Eine Kommission solle laut Peffekoven „diesen Sommer eingerichtet werden, die sich mit der Systemumstellung bei der Umsatzsteuer sowie dem Katalog der ermaessigten Mehrwertsteuersaetze befasst“.

Die Berechnungen erfolgten mit oder ohne Mehrwertsteuer, mit dem ermaessigten Steuersatz von sieben Prozent, mit den aktuellen 19 Prozent sowie mit dem alten Steuersatz und Modellsteuersatz 16 Prozent und ihre Auswirkungen auf den Staatshaushalt sowie die unterschiedlichen Einkommenshaushalte. Unterstuetzt wurde der 1938 in Gummersbach (Nordrhein Westfalen) geborenen Professor Rolf Peffekoven von der Firma DIW Econ GmbH, eine Tochter des Deutschen Instituts fuer Wirtschaftsforschung (DIW).

Problem: Die Unternehmenssubventionen
Erscheint eine Konsolidierung der oeffentlichen Haushalte ueber Ausgabenkuerzungen aussichtslos, muessten Steuern erhoeht werden, sagte Professor Peffekoven. Infrage kaemen die Einkommens- und Koerperschaftssteuer auf der einen Seite oder die Umsatzsteuer auf der anderen Seite. Wissenschaftler und Politiker erhoeten lieber die Umsatzsteuer, so Peffekoven. Seine Begruendung: Die Umsatzsteuer belastet den Konsum, aber nicht die Investitionen der Unternehmen. Die Umsatzsteuer ist betriebswirtschaftlich ein durchlaufender Posten.

Das Gutachten zeige jetzt auf, zu kurz gedacht! Die Umsatzsteuer funktioniere nicht als reine Konsumsteuer, sondern als Gemisch von indirekter Konsumsteuer und indirekter Einkommenssteuer. Eine Ueberwaelzung (Weitergabe der Umsatzsteuer an den Konsumenten) haenge von den Marktverhaeltnissen, der Wettbewerbssituation, der Konjunkturlage und von der Geldpolitik ab. Zudem verzerren Ausnahmen und Sonderregeln das Steuer- und Abgaberecht. Es gibt keine klaren Marktpreise. Gelingt die Umwälzung nicht, bleibt der Unternehmer auf der Umsatzsteuer als Vorsteuer sitzen, egal ob er Gewinn gemacht hat oder nicht. Das sei wachstumspolitisch auch nicht hilfreich.

Steuerverguenstigungen streichen
Der Staatshaushalt gelange zu „Mehreinnahmen durch den Wegfall der ermaessigten Steuersaetze“ und nicht durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, sagte Peffekoven.

Fuer die Umsatzsteuerbefreiungen gebe der Staat rund 15 Milliarden Euro aus, fuer den ermaessigten Steuersatz etwa 20 Milliarden Euro. Nach dem INSM-Reformvorschlag wuerden Einsparungen beim Erhebungs- und Kontrollaufwand erfolgen. Die Steuerverfahren zu vereinfachen mache auch die Steuerhinterziehung weniger attraktiv. Die Schwarzarbeit setze geschaetzte 360 Milliarden jaehrlich um, hieß es in der Pressekonferenz. Der muss entgegen gewirkt werden. Auch Finanzminister Wolfgang Schaeuble (CDU) will gegen die Schattenwirtschaft arbeiten und fordert laut Welt-Online im Februar zusaetzliche Finanzkontrolleure.

Ein einheitlicher Steuersatz von 16 Prozent wirke sich für alle Einkommensgruppen sehr ähnlich aus. „Selbst die Haushalte mit geringsten Einkünften werden durch die Vereinfachung der Mehrwertsteuer kaum belastet“, sagte Pellengahr. Die Zahlen von DIW econ machen deutlich: Die Konsumausgaben der untersten Einkommensgruppe steigen kurzfristig um 1,1 Prozent, langfristig nur um 0,4 Prozent. Mit der weitgehenden Steuervereinfachung von 16 Prozent auf alles kommt es zu staatlichen Mehreinnahmen von rund zwei Milliarden Euro. Dieser Betrag stünde für einen kostenneutralen und effizienteren sozialen Ausgleich zur Verfügung: Die Belastungen fuer die Kleinst- und Geringverdiener sowie fuer die von Transfergeld abhaengigen Buerger koennten zielgenau und mit weniger Aufwand aus dem Steuermehraufkommen finanziert werden und trotzdem koenne der Staatshaushalt konsolidiert werden.

Soziale Marktwirtschaft
Ziel der Untersuchung, so der Geschaeftsfuehrer der INSM Hubertus Pellengahr: die Grundsaetze der Sozialen Marktwirtschaft zu stärken mit einfachen Regeln und einem fairen Wettbewerb. Pellengahr unterstuetze ausdruecklich die FDP-Vorschlaege die Steuerregeln zu vereinfachen, Transparenz zu schaffen und das Vertrauen der Buerger wieder zu gewinnen, auch, in dem Steuergesetze nicht rueckwirkend in Kraft gesetzt werden. Das gleiche Ziel sehe Professor Andreas Pinkwart, Vizevorsitzender der FDP-Bundespartei, bei der Unternehmensvorsteuer: Da wird Geld verlangt, das noch gar nicht erwirtschaftet ist. Da ist Reformbedarf.

Die Regierungssprecherin Sabine Hombach (CSU) teilte am Mittwoch, 14.4.2010, auf Anfrage mit, „das gestern vorgestellte Steuerkonzept“ ist „ein sehr konstruktiver Beitrag der FDP für die geplante Steuerreform in dieser Legislaturperiode“. Wie das im Einzelnen aussehe und „welche Spielräume wir für Steuerentlastungen konkret haben“ könne die Bundesregierung „erst im Lichte der wirtschaftlichen Entwicklung und der Ergebnisse der Steuerschätzung im Mai abschätzen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wird dann über die Aufstellung des Haushalts 2011 und über die geplante Steuerreform entschieden. Wichtig ist“, dass die die Vorschlaege diskutiert werden in der Koalition. Die Koalition wird „insgesamt zu einer einvernehmlichen und tragfähigen Lösung kommen“. (Von Franziska Sylla, LÄ 18.4.2010, 18.30 h)
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Interessante Links:

http://www.» dasrichtigetun.de/Mehrwertsteuer.html

http://www.» insm.de/insm/Presse/Pressemeldungen/Peffekoven-16-Prozent-auf-alles.html

http://www.» diw-econ.de/

http://www.» deutschlandprogramm.de/files/653/Deutschlandprogramm09_Endfassung.PDF

http://www.» liberale.de/Solms-Entlastungen-richten-sich-nach-dem-Koalitionsvertrag/5019c9137i1p7/index.html

http://» bundesverband.liberale.de/pdf/entwurf-koalitionsvertrag.pdf

http:/» /www.liberale.de/Video/610b196/index.html?iframekey=movingimage24

http://» www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontrolle/i0_aufgaben/index.html
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400 Euro-Job ist 100 Euro-Job

Innovationsminister Andreas Pinkwart (FDP)

(Bildquelle: andreas-pinkwart.de)


Kommentar

Zusammenhalt und Solidarität: Hinzuverdienstregeln „Ein 400 Euro-Job ist eigentlich ein 100 Euro-Job“. (Andreas Pinkwart, FDP)

Zum Slogan der FDP, der der arbeitet solle mehr haben, als der jenige, der nicht arbeitet, stellte Andreas Pinkwart Dienstagnachmittag fest: „Wer einen 400 Euro-Job in Deutschland hat, hat eigentlich einen 100 Euro-Job“. Denn alle Einnahmen sind sofort anzurechnen auf das ALGII, 160 Euro darf ein 400 Euro-Jobber höchstens im Monat behalten.
In der Konsequenz heißt das, die Hinzuverdienste duerfen nicht zur Verbesserung der Lebens- und Finanzlage verwendet werden, wenn man gleichzeitig ALGII erhält. Das ist nicht fair. Der ALGIIer darf damit keine Rechnungen, Raten oder Schulden bezahlen, darf nicht in den Betrieb investieren, der ihn aus der Existenznot bringen soll, sonst ist die Grundsicherung gleich weg und im nächsten Monat steht der ALGII-Bezieher noch aermer da, als vor der entlohnten Arbeit und verliert seine Kunden gleich mit, weil der Selbständige nicht mal sein Telefon bezahlen darf.

Umgangssprachlich gesagt: Aus einer Bedarfsgemeinschaft im Hartz-Sinne kommt jemand nur heraus, wenn er wirtschaften darf bis er alleine mindestens 1.000 Euro monatlich zusammen hat, und das planbar auf sechs oder zwölf Monate. Solange die Bundsagentur fuer Arbeit Betriebszuschuesse an Selbständige verweigert, ihnen das Wirtschaften untersagt, Gewerberaeume als Wohnungen zwangsverwaltet, fuer die die BA die Miete uebernimmt, kann kein HartzIV-Betroffener dauerhaft seine Kraft fuer die Gemeinschaft einbringen. Er muss bei einfacher Selbständigkeit Steuern zahlen, die aus seinen Umsätzen resultieren, die das Finanzamt nicht jeden Monat anpasst.

Wer unter 1.000 Euro arbeitet wird bestraft, weil ihm nicht ueber 160 Euro davon bleiben. Das kann nicht im Sinne der zusammenhaltenden Gesellschaft sein, die Menschen zu motivieren vermag, wie die FDP das wuenscht. Man koennte sagen ein 1.000 Euro-Job ist ein 160 Euro-Job, unabhaengig davon, ob jemand eine Bedarfsgemeinschaft ist, selbstaendig oder angestellt. Das liegt auch an den Guetern, die ein durchschnittlicher Buerger benoetigt, um gesellschaftlich integriert zu sein: Lebensmittel, Wohnung, Moebel, Kleidung, Bettzeug, Hygieneartikel, Krankenkosten, Anzahl der Familienmitglieder. Eine Person benoetigt zwischen 200 und 300 Euro fuer Nahrungsmittel, eine Wohnung kostet ab 300 Euro, eine Krankenversicherung um 200 Euro. (Von Franziska Sylla)

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