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Effekt Gesundheitsfonds: Zuzahlungsbefreiung

Berlin, 6. März 2009. Der deutsche Gesundheitsfonds ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Neu ist: Alle gesetzlichen Versicherten zahlen den gleichen Beitragssatz in die Krankenkassen ein. Die Krankenkassenbeiträge fließen in den Gesundheitsfonds, der das Geld an die einzelnen Krankenkassen nach bestimmten Kriterien weiter verteilt. Jede Krankenkasse bekomme so viel, wie sie objektiv nach diversen Kriterien benötigt, heißt es im Wegweiser durch das Gesundheitssystem unter dem Titel: „Aut idem bis Zuzahlungsbefreiung“, der Firma „Mylan dura“ aus Darmstadt.

Die fünfzehnseitige Broschüre gibt stichwortartig einen Überblick über die wichtigsten Einsparregeln im Gesundheitswesen und wie sie wirken. Mit der bereits im Jahr 2002 eingeführten Aut-idem-Regel könne der Arzt entscheiden, ob der Patient das verordnete oder ein wirkstoffgleiches Arzneimittel erhält. Ziel von Aut-idem ist es, dem Apotheker Einsparmöglichkeiten zu geben, wenn er zwar wirkstoffgleiche, aber preisgünstige Medikamente verkauft, wie die sogenannten Generika (Nachahmerpräparate).

Ein positiver Effekt für Patienten ist die Zuzahlungsbefreiung, die seit dem 1. Januar 2009 besteht. In der Regel müssen gesetzlich versicherte Erwachsene zwischen 5 und 10 Euro pro Medikament zuzahlen. Generell zuzahlungsbefreit sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.

Medikamente von Generika-Herstellern sind so günstig, dass viele Krankenkassen auf Zuzahlungen verzichten. In vielen Fällen handele es sich dabei um rabattierte Arzneimittel, für die die Kassen sowieso Rabattverträge vereinbart haben. Weiterlesen auf www.mylan-dura.de/ Quellen ua. Bundesministerium für Gesundheit www.bmg.de)

(mmb/fs)









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