Textversion
Neue Artikel (gemischt)BuergerzeitungDirekte DemokratieEuropaDeutschlandKunst / KulturPresseMedienModulRedaktionArchiv

Deutschland:

Bildergalerie

Finanzen/Wirtschaft

Verbraucher Infos

Integrationspolitik

Bundesrat/Länder

Moabit

Allgemein:

Neue Artikel (gemischt)

Kontakt / Redaktion

Skellettsicht

FAQ

Umfragen

Politik in Bildern

Impressum

Gesetzgeber entzieht sich der Verantwortung

Pressemitteilung 11-08
Deutsche Hospiz Stiftung

Patientenverfügungen: Gesetzgeber darf sich nicht seiner Verantwortung entziehen

Berlin, 29. Mai 2008. Die Deutsche Hospiz Stiftung fordert den Deutschen Bundestag auf, endlich eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen zu schaffen. "Folgt er dem Tenor jüngster Politikeräußerungen, wie lieber gar keine Regelung als eine schlechte, dann entzieht sich der Gesetzgeber seiner Verantwortung", mahnte der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, während einer Bundespressekonferenz am Donnerstag in Berlin. Vor rund einem Jahr wurden drei Gesetzesvorschläge veröffentlicht; nur noch zwei von ihnen stehen in der politischen Diskussion. Während der Entwurf um den Abgeordneten Joachim Stünker (SPD) zumindest in den Bundestag eingebracht wurde und am 19. Juni in erster Lesung behandelt werden soll, ist der Entwurf um den Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) nicht eingebracht. "In den allein rund 5.800 Patientenberatungen und Hilfestellungen der Deutschen Hospiz Stiftung zum Thema Patientenverfügung im Jahr 2007 formulierten die Menschen deutlich ihren Wunsch: Wir brauchen ein Patientenverfügungsgesetz!", erklärte Brysch.

Rechtslage unklar
Das Fehlen eines solch wichtigen Gesetzes hält immerhin über 50 Prozent der Deutschen davon ab, eine Patientenverfügung zu verfassen. Sie halten die rechtliche Lage für unklar. "Dies gilt aber nicht nur für diejenigen, die eine Patientenverfügung verfassen wollen, sondern auch für Ärzte und Vormundschaftsrichter", betont Prof. Dr. Wolfram Höfling, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln und Leiter der Forschungsstelle für das Recht des Gesundheitswesens. Diese Unklarheit führt bei Ärzten und Richtern zu großen Interpretationsspielräumen und damit zu sich widersprechenden Entscheidungen. "Der Gesetzgeber muss hier regelnd eingreifen", fordert auch Höfling.

Selbstbestimmungsrecht und Fürsorgepflicht
Ein zukünftiges Patientenverfügungsgesetz muss nach Ansicht der Patientenschutzorganisation für Schwerstkranke und Sterbende sowohl dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen als auch der Fürsorgepflicht des Staates Rechnung tragen. Beide Entwürfe versuchen jedoch, diese zentralen Punkte auseinander zu dividieren. Stattdessen aber muss ein Ausgleich geschafft werden. "Denn ein Gesetz, das wie der Bosbach-Vorschlag versucht, durch eine Reichweitenbeschränkung der Fürsorgepflicht des Staates gerecht zu werden oder ein Gesetz, wie der Stünker-Entwurf, das rein auf Selbstbestimmung konzentriert ist, würde zu einer gesetzlichen Regelung führen, die von Laborbedingungen ausgeht", warnte Brysch. Ein Patientenverfügungsgesetz aber muss sich an der Praxis orientieren. Deshalb setzt die Deutsche Hospiz Stiftung auf vier Eckpunkte: Aufklärung und Beratung, Schriftlichkeit, klarer Bezug zwischen Situationen und Behandlungsanweisungen und prozessuale Hilfen bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens. "Ein Gesetz das auf diesen Säulen steht, ist ein Zeugnis von tatsächlicher Selbst- statt von Fremdbestimmung, die in Einklang mit dem Integritätsschutz des Staates steht", erklärt Brysch.

Ausführliche Stellungnahmen zu den Entwürfen um Stünker und Bosbach rufen Sie auf der Homepage der Deutschen Hospiz Stiftung ab: » http://www.hospize.de/docs/stellungnahmen/38.pdf und » http://www.hospize.de/docs/stellungnahme_bosbach.pdf.

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.

Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:

Andrea Breddermann Telefon 030 / 2 84 44 84 - 2,
E-Mail: breddermann@hospize.de

» Zur Titelseite