Kostenübernahme für künstliche Befruchtung
Veröffentlicht am: 04.07.08. Der Bundesrat fordert, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung wieder vollständig übernehmen. Die Einschränkungen durch das GKV-Modernisierungsgesetz seien wieder zurückzunehmen, heißt es in einer heute von den Ländern gefassten Entschließung.
Derzeit unterstützen die Krankenkassen nur drei Versuche der künstlichen Befruchtung, außerdem gelten eine untere und eine obere Altersgrenze sowie eine 50-prozentige Selbstbeteiligung an den Kosten für die Betroffenen. Aufgrund dieser erheblichen Einschränkungen ist die Zahl der erfolgreich durchgeführten künstlichen Befruchtungen erheblich gesunken.
In Anbetracht des demografischen Wandels und im Interesse der ungewollt kinderlosen Paare müsse der ursprüngliche Rechtszustand wieder hergestellt werden, fordert der Bundesrat.
Entschließung des Bundesrates zur Kostenübernahme von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
Drucksache 434/08 (Beschluss), Bundesrat Pressemitteilung 109 / 2008
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