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Ab jetzt zwei Jahre Gefängnisstrafe für Preislügen

Pressemeldung: 20.3.2008

Bundestag beschließt Gesetz gegen Mondpreiswerbung und Preisschaukelei


Jeder Händler der mit unwahren Vorher-Nachher-Preisen wirbt muss sich nun warm anziehen, denn auf Preislügen, Mondpreiswerbung und Preisschaukelei stehen jetzt zwei Jahre Gefängnisstrafe. Das hat der Bundestag entschieden:

» http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__16.html


§ 16 UWG Strafbare Werbung
(1) Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen,
in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von
Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben (Mondpreise) irreführend wirbt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dieses Gesetz soll den Verbraucher vor unwahren Preisangaben schützen, nachdem
festgestellt wurde, dass fast keine Werbung mehr ohne durchgestrichene Preise veröffentlicht wird und oft falsche Herstellerpreisangaben oder Statt-Preise gedruckt werden. Auch das Heraufsetzen von Preisen um diese dann zu senken wird künftig mit Gefängnisstrafen geahndet. (Preisschaukelei)

Verbraucherschützer begrüßen das neue Gesetz und hoffen, dass jeder Verbraucher nun die Möglichkeit nutzt, bei Verdacht von unwahren Preisangaben Strafanzeige bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zu erstatten.


Von Verbraucherschützer
Bär Lukas Theissen (BLT)


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