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Bundesrat: Novelle zu ALG2 verbessern

Der Bundesrat hält die von der Bundesregierung beabsichtigte Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in vielen Punkten für verbesserungsfähig. In seiner heute beschlossenen Stellungnahme schlägt er zahlreiche Änderungen vor, um die im Regierungsentwurf enthaltenen Regelungen noch besser auf die Bedürfnisse der Betroffenen zuzuschneiden.

So kritisiert der Bundesrat vor allem die mangelnde Berücksichtigung der spezifischen Belange Jugendlicher. Der Wunsch, die sozial benachteiligten jungen Menschen passgenau zu unterstützen, sei zwar der richtige Ansatz, mit den vorgeschlagenen Maßnahmen jedoch nicht hinreichend zu realisieren. Um Jugendliche bedarfsgerechter unterstützen zu können, sei es insbesondere erforderlich, Ausnahmen von der Förderhöchstdauer einzelner Maßnahmen zu gestatten. Außerdem sollten Auszubildende bei der Teilnahme an Blockunterrichtseinheiten eine finanzielle Unterstützung erhalten. Die Praxis zeige immer wieder, dass Jugendliche ihre Ausbildung abbrechen, da sie die zusätzlich entstehenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie An- und Abreise nicht aufbringen könnten. Entschieden spricht sich der Bundesrat auch für den Erhalt der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und der Förderung von Jugendheimen aus.

Darüber hinaus fordern die Länder, auch die landesrechtlichen dualen Ausbildungen im Pflegebereich in die Förderung mit einzubeziehen. Sie eigneten sich vor allem für Hauptschulabsolventen und seien deshalb besonders förderungswürdig.

Deutlich beanstandet der Bundesrat, dass der Regierungsentwurf den Gestaltungsspielraum der Arbeitsagenturen nicht in dem versprochenen Umfang vergrößert. In diesem Zusammenhang sei es besonders kontraproduktiv, die freie Förderung als flexibelstes Instrument im SGB III zu streichen. Zur Erweiterung des Gestaltungsspielraums der Leistungsträger sollten die Bundesagentur für Arbeit und die örtlichen Agenturen die Steuerung dieses Instruments gemeinsam übernehmen. Außerdem müssten die Mittel für die freie Förderung verdoppelt werden. Auch im Rahmen der Grundsicherung möchte der Bundesrat das Budget der freien Förderung deutlich aufstocken. Die derzeit vorgesehenen 2 Prozent reichten nicht aus, um eine zielgenaue Unterstützung der Betroffenen zu ermöglichen. Erforderlich sei es deshalb auch, die vorgesehene Begrenzung der Laufzeit auf 24 Monate aufzuheben.

An der neu eingeführten Förderung beim Erwerb des nachträglichen Hauptschulabschlusses möchten sich die Länder finanziell nicht beteiligen. Eine Länderfinanzierung von Sozialleistungen stehe im Widerspruch zur Finanzverfassung. Zudem solle im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf geachtet werden, dass sich die Belastungen der Sozialgerichte durch die geplanten Neuregelungen nicht erhöht und keine Folgekosten für die Länder entstehen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente möchte die Bundesregierung die Reformen am Arbeitsmarkt fortsetzen. Hierfür hat sie die verschiedenen Instrumente auf ihre Wirksamkeit geprüft und entsprechend überarbeitet. Sie sollen insgesamt flexibler und effizienter werden. Soweit sich Maßnahmen in der Vergangenheit als unwirksam erwiesen haben, plant die Bundesregierung ihre Abschaffung. Ziel des Gesetzentwurfs ist es außerdem, die Aktivitäten der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitssuchende besser aufeinander abzustimmen.

Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Drucksache 755/08 (Beschluss)

3546 Zeichen

» http://www.bundesrat.de/DE/presse/pm/2008/184-2008.html

Rückfragen über:

Aktionsgruppe Option. Die bessere Alternative. Bringt Menschen in Arbeit!
Hauptstadtbüro
Nikolaus Huss
Gneisenaustr. 8

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tel: 030/8182 7194
fax: 030/8182 7193

mobil: 01577/1944544
mail: huss@aktionsgruppe-option.de

web: » www.aktionsgruppe-option.de

Die überparteiliche Aktionsgruppe "Option - Die bessere Alternative. Bringt Menschen in Arbeit!“ wurde von Erich Pipa, Landrat des Main-Kinzig-Kreises und den fünf Kollegen Klaus Peter Schellhaas, Erster Kreisbeigeordneter Landkreis Darmstadt-Dieburg, Dr. Wolfgang Müsse, Erster Kreisbeigeordneter Hochtaunuskreis, Hans-Jürgen Hielscher, Erster Kreisbeigeordneter Main-Taunus-Kreis, Carsten Müller, Kreisbeigeordneter Kreis Offenbach und Burkhard Albers, Landrat Rheingau-Taunus-Kreis im Juli 2008 ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, die guten Gründe für dezentrale Lösungen in der Arbeitsverwaltung auf Bundesebene zur Geltung zu bringen.