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Was ein Unternehmensgründer zu tun hat

Was ein Unternehmensgründer zu tun hat verlas der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie vergangene Woche in einer Antwort der Bundesregierung (16/5358) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/5162):

Die Gründung eines Unternehmens müsse bei der zuständigen Behörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung angemeldet werden. Dazu sei es notwendig, ein Formular auszufüllen. Werden Arbeitnehmer beschäftigt, sei bei der örtlichen Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer zu beantragen. Zudem müssten die Beschäftigten bei der Krankenkasse zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei der Berufsgenossenschaft zur Unfallversicherung angemeldet werden. Dabei handele es sich jeweils um ein Formular, wobei diese Vorgänge üblicherweise von den Kommunen übernommen würden.

Die Anzeige des Gewerbes werde auch an das Finanzamt weitergeleitet. Falls notwendig, sei auch eine Eintragung bei der jeweils zuständigen Berufskammer erforderlich, heißt es weiter. Werden so genannte erlaubnispflichtige Gewerbe ausgeübt, könnten weitere Anträge erforderlich werden, schreibt die Regierung. Einzelkaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften seien darüber hinaus verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen, wobei dies seit diesem Jahr grundsätzlich nur noch elektronisch geschehe. In einigen Bundesländern würden Unternehmen bereits mit einem einzigen Digitalformular gemeldet, dessen Daten zum Beispiel an einen Zentralserver übertragen werden, auf den alle im Gründungsprozess beteiligten Behörden direkten Zugriff haben, sodass weitere Formulare nicht mehr ausgefüllt werden müssen. Wie es in der Antwort weiter heißt, liegen der Bundesregierung zu den durchschnittlichen Kosten sowie zur Bearbeitungsdauer keine statistischen Daten vor. (fs/mmb, 19. Juni 07, Foto: www.gegen-hartz.de)

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