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Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit und der Gebühreneinzugszentrale vom 1. März 2007
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Die in der Presse verbreitete Meinung, nach der ARD und ZDF bei Langzeitarbeitslosen unberechtigt Rundfunkgebühren erheben würden, ist ebenso falsch wie die Schlussfolgerung, dass das Verfahren zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht unnötig kompliziert sei.

Der 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht unter bestimmten Voraussetzungen für den Personenkreis der Leistungsempfänger nach dem SGB II die Möglichkeit der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vor. Über den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, dem ein Nachweis über den Leistungsbezug beizufügen ist, entscheidet ausschließlich die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Köln. Grundsätzlich sieht der Staatsvertrag als Nachweis des Leistungsbezu-ges die Vorlage des Originalbewilligungsbescheides oder die Vorlage einer beglaubigten Kopie vor.

Um ein möglichst praktikables und unbürokratisches Verfahren zur Befreiung des genannten Personenkreises von der Rundfunkgebührenpflicht zu finden, haben die GEZ und die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam ein Verfahren entwickelt, im Rahmen dessen die von der GEZ zur Befreiung benötigten Informationen in einer so genannten „Drittbescheinigung“ durch die BA zusammengefasst und den Bewilligungsbescheiden beigefügt werden sollen. In der Drittbescheinigung würde zusätzlich ein Hinweis auf den Bezug eines befristeten Zuschlags zum Arbeitslosengeld II enthalten sein.

Die „Drittbescheinigung“ führt nach Erhebungen der GEZ jedoch zum Eingang von Millionen zusätzlicher Vorgänge, ohne dass in diesen Fällen nach den Erkenntnissen der GEZ die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung gegeben wären. Dies würde zu Irritationen und Verärgerungen bei den Antragstellern führen. Die GEZ kann deshalb dieses Verfahren nicht anwenden.

Die GEZ und die BA stehen in Kontakt, um mittelfristig ein einfaches, elektronisches Datenaustauschverfahren zu entwickeln, das bürgerfreundlich, datenschutzgerecht und effizient ist. Die GEZ hat die volle Kostenübernahme hierzu zugesagt.